Deutscher versilbert Patent auf den „Weltuntergang“

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Gastronomen in Deutschland könnten ihre Weltuntergangspartys teuer zu stehen kommen. Ein Wirt aus Bayern hat die Marke schützen lassen und fordert nun Schadenersatz. Endzeitfeste in Österreich sind nicht betroffen.

Wien. Der 21. Dezember 2012 ist vorbei, der uralte Maya-Kalender ist zu Ende gegangen. Und die Welt steht noch. Viel mehr als die Erinnerung an die eine oder andere feuchtfröhliche Weltuntergangsparty ist nach den Feiertagen nicht mehr geblieben. Zumindest bei den Partygästen. Bei vielen deutschen Gastronomen, die ihre Lokale knapp vor Weihnachten mit Mottofesten zum angeblich prophezeiten Weltuntergang gefüllt haben, setzt die Katerstimmung gerade erst ein.

Denn Philip-Nicholas Blank, ein Gastwirt aus dem bayrischen Hof, hat es sich zum Ziel gesetzt, nicht nur an seinen eigenen, sondern gleich an allen deutschen Endzeitpartys, die unter dem Motto „Weltuntergang“ standen, ein wenig mitzuverdienen. Schon im März des vergangenen Jahres hat der Wirt dafür die Wortmarke „Weltuntergang“ beim Deutschen Patent- und Markenamt in München für den Gastronomiebereich schützen lassen. Kostenpunkt für die Eintragung: 300 Euro.

In Österreich nicht geschützt

Seit dem Jahreswechsel überzieht Philip-Nicholas Blank die deutschen Veranstalter nun mit Klagsdrohungen, in denen er die Verletzung der Marke moniert. Neben der Unterschrift unter eine Unterlassungserklärung fordert er darin 1800 Euro von jedem, der ein Weltuntergangsfest gefeiert hat. 1000 Euro an Schadenersatz an ihn selbst und etwa 800 Euro an Anwaltskosten. Nicht nur gewerbliche Betreiber, auch Vereine wie etwa die Klangmanufaktur Sebnitz klagen darüber, von der Abmahnwelle erfasst worden zu sein. Ob die Forderungen des Markeninhabers aber Aussicht auf Erfolg haben, ist noch unklar.

Auch in Österreich wurden Ende 2012 Weltuntergangspartys veranstaltet. Doch die heimischen Gastronomen können aufatmen. „Hierzulande hat das deutsche Markenrecht keine Auswirkungen“, beruhigt Cornelia Zoppoth, Pressesprecherin des Österreichischen Patentamts. „Die Wortmarke ist in Österreich nicht geschützt.“ Sie zweifelt auch daran, dass der Name „Weltuntergang“ in Deutschland problemlos für alle Partys geschützt werden könne.

In dieselbe Kerbe schlägt auch der Düsseldorfer Rechtsanwalt Hendrik Peters, der etliche betroffene Veranstalter vertritt. Auf seiner Homepage wendet er sich an alle, die ebenfalls Post von Philip-Nicholas Blank erhalten haben. „Unterschreiben Sie auf keinen Fall etwas unüberlegt“, warnt der auf Markenrecht spezialisierte Anwalt dort.

Maya warnten vor Kommerz

Der Begriff „Weltuntergang“ sei zu allgemein, um als Marke geschützt werden zu können. Einer gerichtlichen Überprüfung werde das nicht standhalten, schätzt er. Peters beantragt die Löschung der Marke „Weltuntergang“. Dann könne niemand abgemahnt werden.

Verschont von dieser Patentposse bleiben all jene, die schon auf die Nachfahren der Maya gehört haben. Die warnten schon vor dem 21. Dezember davor, mit ihrer Tradition das schnelle Geld machen zu wollen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.01.2013)

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