Fluchtziele: Steuerfrei in Monaco, Pauschale in der Schweiz

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Sportler werden in Österreich bevorzugt behandelt – manche flüchten trotzdem ins Ausland.

Wien/Jil. Tennislegende Thomas Muster hat sie angetreten. Formel-1-Fahrer Gerhard Berger auch. Und Alexander Wurz zumindest zeitweise: die Steuerflucht. Oder, besser gesagt: die Verlagerung des Hauptwohnsitzes, um Steuern zu sparen. Den einen gilt sie als Kavaliersdelikt, als logische Folge von irrationalen Steuerideen des Staates. Den anderen als Missetat, gleichzusetzen mit Steuerhinterziehung.

Unternehmen haben es da leichter als Personen. Bei Google ist man sogar offiziell stolz auf die komplizierte Konstruktion, die der Internetriese zur Steuerersparnis aufgezogen hat. Bei Gérard Depardieu scheiden sich die Geister. Weil die Einkommensteuer für Reiche trotz des negativen Bescheids des Verfassungsrates auf 75 Prozent angehoben werden soll, flüchtet der weltberühmte französische Schauspieler aus seinem Heimatland. Ja, darf er denn das?

Halbes Jahr Aufenthalt notwendig

Die Antwort: Ja, er darf. Und dass dieses „Recht auf Steuerflucht“ eingeschränkt wird, ist nicht zu erwarten. Depardieu will trotz russischem Pass in Belgien leben. Muster und Berger haben sich für Monaco entschieden. Der Grund ist simpel: Wer seinen Hauptwohnsitz in das Fürstentum verlegt und dort mindestens sechs Monate pro Jahr verbringt, muss nirgends mehr Steuern zahlen. Es gibt zwischen Monaco und Österreich keine entsprechenden Abkommen. Selbiges gilt für Dubai, wo es noch nicht einmal eine Mehrwertsteuer gibt.

„Bei der Steuerpflicht hat jeder Staat seine eigenen, komplizierten Regeln“, erklärt der Wiener Steuerberater Gottfried Schellmann. „Die meisten knüpfen die Steuerpflicht an Wohnsitz und Staatsbürgerschaft.“ Ein Lieblingsdomizil von Menschen auf internationaler Steuerflucht war immer schon die Schweiz. Dort kann man mit den Behörden eine Pauschale verhandeln; ob man dann ein wenig mehr oder weniger verdient, ist irrelevant. Auch in Österreich gibt es freilich viele Ausnahmen, um Steuerflucht vorzubeugen. So müssen Sportler ohnehin nur auf 25 Prozent ihres Einkommens Steuern bezahlen. Dafür werden Preisgelder, die im Ausland eingestreift worden sind, nochmal besteuert.

USA sind besonders streng

„Besonders streng sind die USA“, so Schellmann. Es ist egal, wo ein Amerikaner wohnt. Solange er die Staatsbürgerschaft nicht abgibt, muss er Steuern zahlen. Deswegen verlegen auch die gut verdienenden Superstars aus Hollywood ihren Wohnsitz in der Regel nicht.

Einkommensteuern sind in den USA aber deutlich geringer als im neuerdings sozialistischen Frankreich. „Leute wie Depardieu flüchten vor der hohen Einkommensteuer – aber auch vor neuen Vermögensteuern.“ Denn sein Einkommen wird auch in Belgien stark besteuert werden. „Ein Österreicher sollte nicht nach Belgien flüchten. Dort zahlt man schon ab 36.000Euro Jahreseinkommen 50Prozent Steuern“, so Schellmann.

Auf einen Blick

Frankreich will die Einkommensteuer für Reiche auf 75 Prozent anheben und sorgt so für eine Flucht von Besserverdienern aus dem Land. Steuerflucht ist auch in Österreich ein Thema: vor allem bei Sportlern – die vom Gesetz aber ohnehin bevorzugt werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.01.2013)

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