Strengere Gesetze: Wie korrupt sind Ärzte?

Strengere Gesetze korrupt sind
Strengere Gesetze korrupt sind(c) Erwin Wodicka wodicka aon at (Erwin Wodicka)
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Provisionen von Pharmafirmen, bezahlte Reisen, Fangprämien für Patienten: In Deutschland wird der Ruf nach strengeren Regeln für Mediziner immer lauter. In Österreich ist das aber kein Thema.

Im österreichischen Gesundheitswesen „ist Korruption weit verbreitet. Das Schlimmste ist, dass es den Betroffenen gar nicht bewusst ist“, betont Franz Fiedler von „Transparency International“ im „Presse“-Gespräch. Es gehe nicht nur um Einladungen und Zuwendungen der Pharmaindustrie. „Wir haben in Österreich eine Kuvert- und Zweiklassenmedizin“, so Fiedler.

Warum seien Privatpatienten bei der Wartezeit auf eine Operation im Vorteil? Immer wieder höre er, so Fiedler, dass Patienten Ärzten oder Krankenschwestern ein Kuvert zustecken. Seit Jahren fordert Transparency International strengere Antikorruptionsbestimmungen im Gesundheitswesen. „Doch wir stoßen hier auf Widerstand.“ Vor allem die Standesvertretung lege sich quer.

In Deutschland ist den Krankenkassen nun nach diversen Skandalen der Kragen geplatzt. Der Spitzenverband der dortigen Krankenkassen legte diese Woche einen Gesetzesvorschlag vor, wonach Mediziner, die von Pharmafirmen bestochen werden, bis zu drei Jahre ins Gefängnis sollen. Die Regierung in Berlin hält sich alle Optionen offen. „Für Ärzte gibt es keinen Freifahrtschein zur Bestechlichkeit“, erklärte Gesundheitsminister Daniel Bahr. Er hat Ärzte und Kassen aufgefordert, ihre Erfahrungen mit den bestehenden Bestimmungen zu schildern. Die Prüfung werde zeigen, ob die Gesetze verschärft werden sollen.


Brisante Umfrage.
Eine von den gesetzlichen Krankenversicherungen in Auftrag gegebene Umfrage bei 1100 niedergelassenen Ärzten in Deutschland ergab, dass knapp die Hälfte der Befragten nichts Verwerfliches daran findet, wenn Weiterempfehlungen von Patienten mit wirtschaftlichen Vorteilen verbunden sind. Fast jede vierte Klinik zahlt in Deutschland für Patienten sogenannte „Fangprämien“. Auch gibt es breit angelegte Sponsoraktivitäten der Pharmaindustrie.

Sowohl in Deutschland als auch in Österreich ist die Annahme von Geschenken und Provisionen nach der ärztlichen Berufsordnung verboten. Die deutschen Krankenkassen kritisieren jedoch, dass Verstöße kaum geahndet werden. Anlass für die Auseinandersetzung ist ein Fall, der beim deutschen Bundesgerichtshof landete. Ein Kassenarzt erhielt von einer Pharmareferentin einen Scheck. Die Höchstrichter erklärten, dass man gegen den Mediziner strafrechtlich nichts machen könne. Denn niedergelassene Ärzte würden weder als Amtsträger noch als Beauftragter von Krankenkassen handeln. Bei angestellten Ärzten sei die Situation anders.

Der Bundesgerichtshof betonte aber, dass der Gesetzgeber dies ändern kann. Und das wird nun überlegt.


Schätzungen über Milliardenschaden. „Entweder beginnt die ärztliche Selbstverwaltung endlich eigenständig, die Dinge klar beim Namen zu nennen und aktiv zu bekämpfen, oder wir müssen eine Strafnorm schaffen, damit der Staatsanwalt aktiv wird“, erklärte Jens Spahn, Gesundheitssprecher der regierenden CDU.

In Deutschland gibt es Schätzungen, wonach im Gesundheitswesen durch Korruption, Falschabrechnungen und andere Betrügereien ein Schaden von bis zu 18 Milliarden Euro pro Jahr entsteht. Das sind zehn Prozent der jährlichen Gesundheitsausgaben. Korrupte Ärzte können auch Patienten schaden, etwa, wenn beim Verschreiben von Medikamenten nicht gesundheitliche Aspekte, sondern die Höhe von Bestechungsgeldern den primären Ausschlag geben.

In Österreich wird über das Thema nicht diskutiert. Dabei gibt es hierzulande rund 4000 Pharmareferenten. Ihnen stehen 8000 niedergelassene Ärzte gegenüber. Man kann sich vorstellen, wie oft Mediziner von Vertretern der Pharmaindustrie Besuch bekommen.


Keine Änderungen in Österreich.
In Österreich ist die Rechtslage ähnlich wie in Deutschland. Laut Auskunft des Justizministeriums können sich nur Ärzte, die Amtsträger oder Bedienstete sind (wie Spitalsärzte, Universitätsangehörige und Amtsärzte), nach den Bestimmungen des Korruptionsstrafrechts strafbar machen. Freiberuflich tätige Ärzte mit Kassenvertrag fallen aus Sicht des Justizministeriums nicht unter das Korruptionsstrafrecht. Anders als in Deutschland prüft die Regierung hier keine Änderungen.

Während Vertreter der deutschen Krankenkassen Alarm schlagen, sehen ihre Kollegen in Österreich keinen Handlungsbedarf. Man beobachte zwar die Debatte in Deutschland, heißt es beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger, doch man trete für keine Gesetzesänderung ein, da man in Österreich das Ausmaß der möglichen Korruption nicht kenne.

Österreichs Ärzte müssen sich an einen von der Kammer beschlossenen Verhaltenskodex halten. Dieser regelt die Zusammenarbeit mit der Pharmaindustrie und Anbietern von Medizinprodukten. „Dieser Kodex und die gesetzlichen Regeln reichen aus“, so Thomas Holzgruber, Jurist der Österreichischen Ärztekammer.

Den Vorwurf von Transparency International, dass im Gesundheitswesen Korruption weitverbreitet sei, weist die Kammer zurück. „Jeder Verstoß wird von uns genau geahndet“, versichert Holzgruber. Jeder Patient könne sich bei Missständen an eine Beschwerdestelle oder an einen Patientenanwalt wenden. Wie viele Beschwerden es pro Jahr gibt, will die Ärztekammer aber nicht verraten. Auch die Ergebnisse von Disziplinarverfahren werden im Regelfall nicht veröffentlicht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.01.2013)

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