Bank Austria haftet für verschwundene DDR-Millionen

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Logo of UniCredit's Bank Austria unit is pictured at a branch office in ViennaREUTERS
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Die Bank hätte die fehlende Vertretungsmacht von Rudolfine Steindling erkennen müssen und muss jetzt für 254 Millionen Euro geradestehen.

Die Bank Austria muss im Umfang von 254 Millionen Euro für verschwundene Gelder von zwei früheren DDR-Handelsfirmen gerade stehen. Das Schweizer Bundesgericht hat den letztjährigen Entscheid des Zürcher Obergerichts bestätigt.

Über eine Zürcher Tochterfirma der damaligen Österreichischen Länderbank (heute UniCredit Bank Austria) waren Gelder von zwei Devisenbeschaffungsfirmen der früheren DDR geflossen. Nach dem Mauerfall ließ sich deren Gesellschafterin, die im Herbst 2012 verstorbene Geschäftsfrau Rudolfine Steindling, von diesen Konten hohe Millionenbeträge ausbezahlen.

Gericht: Bank hat von Mangel gewusst

Die frühere Treuhandanstalt Berlin - verantwortlich für die Privatisierung von DDR-Staatsbetrieben - klagte später gegen die Bank und stellte sich auf den Standpunkt, dass die Auszahlungen ihrer Genehmigung bedurft hätten und die Bank dies gewusst habe.

Das Zürcher Obergericht kam im März 2012 zum Schluss, dass der Gesellschafterin für ihre Bezüge die Vertretungsmacht gefehlt habe und die Bank diesen Mangel hätten erkennen müssen. Es verurteilte sie zur Zahlung von 128 Millionen Euro plus fünf Prozent Zinsen seit Juni 1994 an die frühere Treuhandanstalt.

Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nach einer Beschwerde der Bank Austria nun bestätigt. Erfolglos blieb insbesondere deren Einwand, von der Klageforderung seien 106 Millionen Euro in Abzug zu bringen, welche die österreichische Gesellschafterin aufgrund eines Vergleichs von 2009 an die Treuhandanstalt bezahlt habe.

Bank klagt Deutsche erneut

In Deutschland nimmt die Bank Austria aber eine alte Klage gegen die Ex-Treuhandanstalt BvS wieder auf. Die Bank war dazu heute nicht bereit, nähere Erläuterungen anzustellen. Von Juristen war zu erfahren, dass der BvS unter anderem Info- und Fristversäumnisse nachgewiesen werden sollen.

Eines der Argumente der Bankanwälte in Wien soll demnach lauten, dass es die BvS verabsäumt hätte, die Schweizer Bank AKB (Rechtsnachfolgerin der einstigen Bank Austria Schweiz) rechtzeitig zu informieren, dass die Geschäftsfrau Fini Steindling nicht zeichnungsberechtigt gewesen wäre. Zum anderen wird mit einem früheren Vergleich mit Steindling argumentiert, nach dem die BvS schon Teile des Geldes zurückbekommen hätte. Demnach gelte es zu prüfen, ob da doppelt kassiert werde.

Der Fall hatte nach der deutschen Wiedervereinigung die Wogen hoch gehen lassen. Die im Herbst 2012 verstorbene Steindling hatte nach der deutschen Wende behauptet, sie habe die Firma "Novum" treuhänderisch für die KPÖ gehalten, und transferierte Firmen-Millionen von der damaligen Österreichischen Länderbank (später Bank Austria) auf etliche neu gegründete Konten bei deren Tochterbank in Zürich und wieder zurück. Dann legte sie das Geld anonym an.

(APA/sda)

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