Unsicherheit über Transaktionssteuer wächst

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Die elf EU-Mitglieder – darunter Österreich –, die die Finanztransaktionssteuer 2014 einführen wollen, sorgen sich um die Auswirkungen auf den staatlichen Schuldendienst.

Brüssel. Wie so oft in der Ökonomie der Fall, handelt es sich bei der leidenschaftlich geführten Debatte über die Etablierung einer grenzüberschreitenden europäischen Finanztransaktionssteuer (FTT) vor allem um eine Glaubensfrage – während ihre Befürworter in der Abgabe ein probates Mittel zur Zähmung der Finanzmärkte sehen, das obendrein Geld in die klammen Staatskassen spülen werde, warnen die Gegner der Steuer vor schädlichen Konsequenzen für die Realwirtschaft. Realistisch betrachtet ist die Finanztransaktionssteuer weder der Gottseibeiuns der freien Marktwirtschaft (schließlich gibt es selbst in Großbritannien eine „Stamp Duty“, die eine ähnliche Funktion erfüllt) noch der Heilbringer, auf den die überschuldeten EU-Mitglieder nur gewartet haben. Faktum ist allerdings auch, dass es eine derart ambitionierte Finanztransaktionssteuer, wie sie derzeit in der EU diskutiert wird, nirgendwo sonst gibt – was den Disput naturgemäß anheizt.

Selbst jene elf EU-Mitglieder (darunter Österreich), die sich im Rahmen der vertieften Zusammenarbeit auf die Einführung der FTT im kommenden Jahr verständigt haben, sind diesbezüglich noch nicht auf den grünen Zweig gekommen, wie ein internes Memorandum des Rats dokumentiert, das der „Presse“ vorliegt. Das am 16. April verfasste „Non-Paper“ – im Jargon der Polit-Technologen wird so eine nicht bindende Diskussionsgrundlage genannt – wirft nämlich eine Reihe von Fragen auf, die von der EU-Kommission (die mit der formalen Ausgestaltung des FTT-Regelwerks betraut ist) beantwortet werden sollen.

Die Steuer soll Schätzungen zufolge pro Jahr 30 bis 35 Milliarden Euro bringen. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass Aktien- und Anleihenkäufe aller teilnehmenden Länder mit einer Abgabe von 0,1 Prozent belegt werden. Für Derivate – also Wertpapiere, die auf anderen Wertpapieren basieren und unter anderem als Versicherungen eingesetzt werden – soll ein Steuersatz von 0,01 Prozent gelten. Das Besondere – und Kontroverse – an dem Entwurf ist seine Reichweite: Die Steuer soll nämlich auch dann anfallen, wenn ein in den elf Teilnehmerländern emittiertes Wertpapier außerhalb der EU gehandelt wird – beispielsweise, wenn eine US-Bank deutsche Aktien nach Japan verkauft.

Auswirkungen auf Handel mit Anleihen?

Doch die elf Teilnehmer plagen auch andere Sorgen, wie das Non-Paper dokumentiert – beispielsweise die Frage, wie die Steuereinnahmen außerhalb der EU eingetrieben werden sollen. Die in der OECD geltenden Regeln für den Informationsaustausch in Steuerfragen seien ungeeignet, weil dann „nur wenige Länder dem Austausch von Informationen bezüglich FTT zustimmen würden“.

Schwerwiegender sind hingegen die Bedenken hinsichtlich des Handels mit Staatsanleihen, die ja ebenfalls steuerpflichtig sind (ausgenommen sind staatliche Finanzoperationen von Notenbanken etc.). Dennoch sorgen sich die FTT-Teilnehmer um die Auswirkungen auf dem Sekundärmarkt. Die Angst: Sollte die Steuer Transaktionen spürbar verteuern, würde sie möglicherweise den sogenannten Repo-Markt trockenlegen, auf dem Banken kurzfristig miteinander handeln, um Liquidität zu gewährleisten. Sollte dies eintreten, könnte es negative Folgen für den staatlichen Schuldendienst haben. Es sei bis dato nicht klar, ob „die Einnahmen aus der FTT einen Anstieg der Kosten der Verschuldung kompensieren“ würden – also ob man einen Verteilungsschlüssel für die Steuereinnahmen finden kann, der für alle Teilnehmer gut funktioniert.

Umstritten ist ebenfalls, ob der Steuersatz von 0,1 Prozent flächendeckend für alle Anleihen zur Anwendung kommen soll. Die EU-Kommission solle sich darüber Gedanken machen, ob es nicht sinnvoller wäre, zwischen kurz- und langfristigen Anleihen zu unterscheiden.

Abseits dieser technischen Feinheiten stellt sich allerdings die Frage, ob die Finanztransaktionssteuer überhaupt eingeführt werden kann. Denn Donnerstag vergangener Woche hat die britische Regierung beim Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen die FTT eingereicht. Sie argumentiert mit Nachteilen für jene Länder, die nicht mitmachen wollen – und nachdem London der größte Finanzplatz Europas ist, wären die Auswirkungen in Großbritannien besonders stark zu spüren. Österreich hat Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer bereits im Budget 2014 eingeplant.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.04.2013)

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