Onlinewährung Bitcoin gilt offiziell als "privates Geld"

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Das deutsche Finanzministerium hat erstmals die Onlinewährung Bitcoin klassifiziert. Das virtuelle Zahlungsmittel ist demnach als "privates Geld" einzustufen- damit ist die Digitalwährung rechtlich und steuerlich gebilligt.

Wien/Berlin. Es ist ein Triumph für die „Generation Internet“ – auch weil nur sie wirklich verstehen dürfte, was es bedeutet, dass das deutsche Finanzministerium die virtuelle Währung Bitcoin nun offiziell als „privates Geld“ anerkennt. Denn das geht aus der Beantwortung einer Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler hervor.

Demnach sei das Herstellen von Bitcoins als „private Geldschöpfung“ zu klassifizieren – klingt irgendwie illegal, ist es aber nicht. Tatsächlich seien Bitcoins damit als „privates Geld“ zu betrachten, das in „multilateralen Verrechnungskreisen“ eingesetzt werden kann. Auf Deutsch: im internationalen Zahlungsverkehr.

Aber was ist Bitcoin? Die Onlinewährung ist tatsächlich in dem Sinn „privat“, dass sie nicht der Kontrolle einer staatlichen Zentralbank unterworfen ist. Tatsächlich existiert sie nur virtuell, bzw. als physische Bits und Bytes auf Festplatten und USB-Sticks. Kontrolliert wird ihre Herstellung nur über einen Algorithmus. Die Entstehungsgeschichte von Bitcoin ist mysteriös – angeblich hat ein Hacker namens Satoshi Nakamoto die Währung erfunden. Wer hinter dem Pseudonym steckt ist freilich unbekannt. Manche vermuten auch ein Firmenkonsortium unter Beteiligung von Samsung, Toshiba und Motorola hinter Bitcoin. Am einfachsten kann man sich die virtuelle Währung wohl als die Wiki-Version von Paypal vorstellen. Denn da liegt die Stärke von Bitcoin: in ihrem Zweck als Zahlungssystem.

Steuerliche Relevanz geklärt

Das sieht auch das deutsche Finanzministerium so und schreibt, Bitcoin sei eine „Rechnungseinheit“. Mit der Anfragebeantwortung scheint auch die steuerliche Relevanz von Bitcoin geklärt: Kursgewinne sind nach einem Jahr steuerfrei, davor muss Abgeltungssteuer gezahlt werden.

Auch im österreichischen Finanzministerium werden Onlinewährungen „laufend beobachtet“, hieß es am Sonntag nach einer Anfrage der „Presse“. Generell sind die Antworten der Staaten auf die „Herausforderung“ Bitcoin international sehr unterschiedlich. So hat Thailand als erstes Land die Onlinewährung kürzlich verboten und die USA (Herausgeber der Weltleitwährung Dollar) haben sich noch nicht so recht entschieden. Die Finanzaufsicht SEC prüft derzeit die strengere Kontrolle von Bitcoin, weil sie vermutet, dass damit Drogengeschäfte abgewickelt werden (was allerdings auch mit Dollar geschieht).

Die Europäer scheinen einen entspannteren Zugang zu Bitcoin zu pflegen – wie das deutsche Beispiel zeigt. Die Europäische Zentralbank hat als erste große Zentralbank schon Ende 2012 ein Paper zum Thema produziert, das Bitcoin als Alternativwährung klassifiziert – und auf die Gefahren eines derart neuen und unerprobten Systems hinweist, ohne drastische Maßnahmen wie Verbote zu empfehlen.

Eine Währung, viele Marktplätze

Dieser Zugang dürfte auch deswegen vielversprechend sein, weil eine Regulierung von Bitcoin schwierig bis unmöglich zu sein scheint. Die Währung nutzt das Bit-Torrent-System, das auch zum Filesharing eingesetzt werden kann und praktisch weder zu stoppen noch nachzuverfolgen ist.

Gehandelt wird Bitcoin auf einer Reihe von Online-Marktplätzen, von denen die größeren den Preis bestimmen – und die kleineren kommen und gehen, was immer wieder zu Verlusten für unvorsichtige Spekulanten führt.

Der Bitcoin-Kurs stieg im März in einer blasenhaften Entwicklung bis auf 140 Euro pro Stück, seitdem hat sich der Kurs zwischen 60 und 80 Euro eingependelt. Zuletzt stieg er wieder leicht an. Die Meldung aus Berlin hat den Kurs aber nicht nachhaltig beeinflusst.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.08.2013)

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