Nationalbank-Pensionen: Erste Abfuhr vor Gericht

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Das Arbeitsgericht setzt sich am Dienstag mit dem Solidaritätsbeitrag der Nationalbank-Pensionisten auseinander. Laut "Presse"-Informationen werden sich die Rentner in der ersten Instanz nicht durchsetzen.

Wien. Am kommenden Dienstag ist es so weit: Um 13 Uhr wird sich das Arbeits- und Sozialgericht mit dem Solidaritätsbeitrag der Nationalbank-Pensionisten beschäftigen.

Die Luxusrenten in der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) sorgen seit vielen Jahren für Wirbel. Angezettelt wurde die Causa durch den inzwischen verstorbenen FPÖ/BZÖ-Chef Jörg Haider, der von einem „Privilegiensumpf“ sprach. Haider verlangte, dass die Pensionsrücklagen der OeNB von knapp zwei Milliarden Euro für eine Steuerreform verwendet wird.

Die Verhandlung vor dem Arbeits- und Sozialgericht wird am Dienstag nur eine Stunde dauern. Denn laut „Presse“-Informationen steht das Urteil schon fest: Die Pensionisten, die gegen den von der Regierung eingeführten Solidaritätsbeitrag geklagt haben, werden sich in erster Instanz nicht durchsetzen, heißt es in Juristenkreisen.

Es ist aber unwahrscheinlich, dass das Urteil schon am Dienstag verkündet wird. Wegen der vielen Betroffenen (es haben fast 1400 ehemalige und aktive Nationalbank-Mitarbeiter geklagt), wird die negative Entscheidung voraussichtlich schriftlich zugestellt werden. Und das dürfte ein bis zwei Monate dauern. Damit ist der Streit aber nicht beendet. Denn die OeNB-Pensionisten wollen die Auseinandersetzung durch alle Instanzen tragen. Zum Schluss wird sich der Verfassungsgerichtshof dazu äußern müssen.

Viele Privilegien in der OeNB

In kaum einem anderen Staatsbetrieb erhalten Rentner so viel Geld wie in der Nationalbank. Die Durchschnittspension liegt bei 70.000 Euro brutto.

Vor zweieinhalb Jahren übernahm der Bund alle Anteile an der Nationalbank. Ein Grund war auch, dass dort diverse Privilegien abgeschafft werden sollen. So verabschiedeten SPÖ und ÖVP ein Gesetz, wonach seit Anfang 2013 von den Nationalbank-Pensionisten ein Solidaritätsbeitrag von 3,3 Prozent eingehoben wird. Betroffen sind alle Mitarbeiter, die vor 1993 in die Bank gekommen sind und in den Genuss des alten Dienstrechts kommen. Sie können nach mindestens 35 Dienstjahren im Alter von 55 Jahren in Pension gehen, wobei die Rente 85 Prozent ihres Letztbezuges ausmacht.

Die Pensionisten nehmen den Solidaritätsbeitrag nicht hin und klagten dagegen vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Doch das Gericht darf sich grundsätzlich nicht mit dem Inhalt des Gesetzes beschäftigen, sondern kann nur klären, ob die Nationalbank mit dem Solidaritätsbeitrag gesetzeskonform gehandelt hat. Und das war durchaus der Fall. Schließlich war die Bank aufgrund des Gesetzes verpflichtet, von den Pensionisten 3,3 Prozent einzuheben. Erst das Verfassungsgericht kann klären, ob der Inhalt des Gesetzes verfassungskonform ist. Eine Entscheidung in letzter Instanz dürfte erst 2015 oder 2016 vorliegen. Der Betriebsrat der Nationalbank verteidigt die Klage. Es gehe nicht ums Geld, sondern um die Frage, ob der Staat in Einzelverträge eingreifen darf oder nicht.

Doch die Regierung plant schon ein neues Gesetz. Demnach sollen verschiedene „Sonderpensionen“ um bis zu 25 Prozent gekürzt werden. Diese Regelung soll nicht nur für Nationalbank-Mitarbeiter, sondern auch für Expolitiker mit einer alten Politikerpension und für Ex-Führungskräfte verschiedener Einrichtungen (wie ORF, Sozialversicherungsträger und Kammern) gelten. Die Regierung erhofft sich dadurch Einnahmen von 50 Millionen Euro in fünf Jahren. Damit der Verfassungsgerichtshof nicht eingeschaltet werden kann, soll das Gesetz im Verfassungsrang stehen. Dafür ist im Parlament aber eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Die Verhandlungen über den Gesetzesentwurf sollen im Februar beginnen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.01.2014)

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