ifo: Deutscher Mindestlohn gefährdet 900.000 Arbeitsplätze

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Vier Millionen Menschen sind von der Festsetzung des gestzlichen Mindestlohns auf 8,50 Euro betroffen. Es soll nur wenige Ausnahmen geben.

In Deutschland haben sich die Regierungsparteien über die noch strittigen Details zum gesetzlichen Mindestlohn geeinigt. Beim Stundenlohn von 8,50 Euro soll es nur wenige Ausnahmen für junge Leute unter 18 Jahren, Ehrenamtliche und Langzeitarbeitslose geben.

Das teilte Arbeitsministerin Andrea Nahles am Mittwoch in Berlin mit, nachdem sie den Entwurf in die Ressortabstimmung gegeben hatte. Demnach seien Langzeitarbeitslose, wenn sie wieder eine Stelle finden, für ein halbes Jahr vom Mindestlohn ausgenommen. "Wir wollen, dass Langzeitarbeitslose keine Nachteile haben", sagte Nahles. Für sie sollen Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse erhalten.

Kritisch schätzt das Münchner ifo-Institut die Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro ein. Es gefährde bis zu 900 000 Arbeitsplätze. "Besonders stark negativ betroffen sind die heutigen Aufstocker", sagte ifo-Forschungsprofessor Ronnie Schöb von der Freien Universität Berlin am Mittwoch. Beschäftigte, die ergänzendes Arbeitslosengeld II beziehen, hätten kaum etwas von der Lohnerhöhung, seien aber einem viel höheren Arbeitsplatzrisiko ausgesetzt.

Einführung mit 1. Jänner 2015

Kanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel, CSU-Chef Horst Seehofer und SPD-Chef Sigmar Gabriel bhatten sich bei einem Dreier-Treffen über letzte Details des Mindestlohns geeinigt. Gabriel sagte der Deutschen Presse-Agentur, kein Arbeitnehmer in Deutschland werde künftig unter 8,50 Euro verdienen. "Das betrifft vier Millionen Menschen", so Gabriel.

In Deutschland gibt es bisher keinen gesetzlichen, für alle Branchen geltenden Mindestlohn. Sogenannte Branchen-Mindestlöhne basieren auf Tarifvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, die von der Regierung als verbindlich für eine ganze Branche erklärt werden.

Laut Koalitionsvertrag soll der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zum 1. Jänner 2015 eingeführt werden. Ausnahmen sind bis Ende 2016 dort möglich, wo Tarifverträge eine niedrigere Lohnuntergrenze vorsehen.

(APA/dpa)

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