Finanztransaktionssteuer: EuGH weist Klage Großbritanniens ab

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Ein von London angefochtener Beschluss kann vor Einführung der Steuer nicht geprüft werden, urteilt der Gerichtshof.

Die Finanztransaktionssteuer hat noch vor ihrer möglichen Einführung juristischen Aufwind erhalten. Die Klage Großbritanniens gegen den Beschluss des EU-Finanzministerrats, eine Finanztransaktionssteuer auf Basis der verstärkten Zusammenarbeit von elf Staaten - unter ihnen Österreich - einzuführen, wurde abgewiesen. Die Klage sei verfrüht erfolgt, heißt es im am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

Der EuGH weist darauf hin, dass der von London angefochtene Beschluss nicht vor Einführung der Steuer geprüft werden könne. Dies habe Großbritannien auch selbst konzediert. Im vorliegenden Fall betont der EuGH, dass die von London angefochtenen Elemente einer künftigen Finanztransaktionssteuer keine Bestandteile des angefochtenen Beschlusses seien. Es handle sich im derzeitigen Stadium nur um Vorschläge der Kommission von 2011 und 2013. Großbritannien hatte geklagt, weil es durch den EU-Ratsbeschluss vom Jänner 2013 seine Rechte und Pflichten als nicht-teilnehmender Staat missachtet sieht und zusätzliche Kosten befürchtet.

EU-Steuerkommissar erfreut

Die EU-Kommission zeigt sich erfreut über die vom EuGH abgewiesene Klage Großbritanniens. Eine Sprecherin von EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta erklärte am Mittwoch, die Brüsseler Behörde sei immer von der Rechtmäßigkeit der Entscheidung für die Steuer ausgegangen.

Dies sei nun vom Gerichtshof bestätigt worden. Damit werde den elf Staaten volle Legitimität erteilt, auf dem Weg zur Einführung der Steuer voranzuschreiten. Die Kommission selbst sei immer für eine Einführung aller 28 Staaten gewesen. Jedenfalls habe die Kommission bei ihrem Vorschlag zur Finanztransaktionssteuer klargestellt, dass eine verstärkte Zusammenarbeit keinerlei negative Auswirkungen auf die nicht teilnehmenden Staaten habe.

Zeitpunkt der Einführung noch unklar

Die elf Euro-Länder, die sich an der Finanztransaktionssteuer beteiligen wollen, sind neben Österreich noch Deutschland, Frankreich, Belgien, Griechenland, Estland, Italien, Spanien, Portugal, Slowakei und Slowenien. Die Brüsseler Behörde hatte vorgeschlagen, Geschäfte mit Aktien und Anleihen mit 0,1 Prozent und solche mit spekulativen Finanzprodukten (etwa Derivate) mit 0,01 Prozent zu besteuern.

Allerdings ist der Zeitpunkt einer konkreten Einführung derzeit noch überhaupt nicht klar. Die Finanzminister waren sich zuletzt zumindest über ein schrittweises Vorgehen einig. So soll mit Aktien begonnen werden, dann kommen Derivatprodukte. Wobei bei den Derivaten noch Klärungen notwendig seien. Am 5. Mai beim nächsten EU-Finanzministerrat sei ein weiteres Treffen der elf Staaten geplant, hatte zuletzt Österreichs Ressortchef Michael Spindelegger (ÖVP) erklärt.

(APA)

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