Finanztransaktionssteuer kommt nicht vor 2016

Finanztransaktionssteuer kommt nicht vor 2016
Finanztransaktionssteuer kommt nicht vor 2016 APA
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Eine entsprechende Erklärung der elf Länder werde am Dienstag den EU-Finanzministern in Brüssel vorgelegt.

Die Finanztransaktionssteuer in elf Ländern der Eurozone wird EU-Diplomaten zufolge nicht vor 2016 eingeführt. Die Staaten, zu denen Deutschland, Frankreich und Österreich zählen, wollten den rechtlichen Teil zwar bis Ende diesen Jahres auf den Weg bringen, sagten zwei mit der Sache vertraute Personen am Montag der Nachrichtenagentur Reuters.

Die Steuer solle aber erst ab 2016 umgesetzt werden. Eine entsprechende Erklärung der elf Länder werde am Dienstag den EU-Finanzministern in Brüssel vorgelegt. Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble sagte vor den Beratungen mit seinen Kollegen, dass die Einführung der Finanztransaktionssteuer Schritt für Schritt erfolgen werde: "Die Interessen der teilnehmenden Länder sind so unterschiedlich, dass wir in einem ersten Schritt nur eine begrenzte Besteuerung von Aktien und einigen Derivaten vornehmen können."

Ursprünglich war angedacht, Aktiengeschäfte mit 0,1 Prozent und Derivate-Transaktionen mit 0,01 Prozent zu besteuern. Anleihen sollen den Insidern zufolge vorerst ausgeklammert bleiben. Viele Finanzinstitute haben sich bereits auf eine abgespeckte Version der Steuer eingestellt. Die Deutsche Börse rechnet etwa damit, dass am Ende auch in der EU in erster Linie der Aktienhandel besteuert wird, wie dies in Frankreich und Großbritannien bereits der Fall ist.

Das Programm des Finanzministerrats

Ziel des EU-Finanzministerrats sei zumindest eine gemeinsame Erklärung der elf teilnehmenden Länder auf Basis der verstärkten Zusammenarbeit zu erreichen. Diese Erklärung dürfte am Dienstag den versammelten 28 Ressortchefs präsentiert werden. Allerdings wurde im Vorfeld nicht davon ausgegangen, dass bereits jetzt eine Einigung möglich ist.

Nicht nur die 17 Staaten, die nicht an der Finanztransaktionssteuer teilnehmen wollen, müssen noch überzeugt werden, auch die elf Länder - neben Österreich noch Deutschland, Belgien, Estland, Griechenland, Frankreich, Italien, Portugal, Slowenien, Slowakei und Spanien - sind sich über Zeitpunkt des Inkrafttretens sowie Erfassungsbereich der Steuer noch nicht einig.

Beim EU-Finanzministerrat steht neben der Finanztransaktionssteuer auch die Mutter-Tochter-Richtlinie bei der Besteuerung von Unternehmen in zwei unterschiedlichen EU-Staaten auf der Tagesordnung. Dabei geht es darum, Schlupflöcher bei den Hybrid-Anleihen zu schließen. Das sind Finanzinstrumente, die sowohl Fremd- als auch Eigenkapital aufweisen und in den einzelnen Ländern unterschiedlich eingestuft werden. Dies kann dazu führen, dass Zahlungen in einem Land als steuerlich abzugsfähige Aufwendungen behandelt werden, im empfangenen Land als steuerbefreite Gewinnausschüttung.

Ursprünglich sollte vermieden werden, dass sowohl eine Besteuerung der Mutter als auch der Tochter erfolgt, nun sei der gegenseitige Effekt eingetreten, dass es nirgends mehr eine Besteuerung gibt. Dies soll wieder beseitigt werden. So ist geplant, dass eine Besteuerung im empfangenden Land auf jeden Fall stattzufinden habe, sofern dies im überweisenden Staat abzugsfähig gewesen wäre.

(APA/Reuters)

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