Adidas lässt Produktverkauf auf Online-Märkten zu

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Das Bundeskartellamt ermittelte. Der Sportartikelhersteller hatte zuvor gewerblichen Anbietern untersagt, Adidas-Artikel auf eBay oder Amazon zu verkaufen.

Das deutsche Bundeskartellamt hat seine Untersuchung gegen Adidas beendet, nachdem der Sportartikelhersteller sich dem Druck der Wettbewerbshüter gebeugt und Verkaufsbeschränkungen im boomenden Online-Handel gestrichen hatte.

Der japanische Konkurrent Asics muss Adidas' Beispiel möglicherweise bald folgen: Mit dem Konzern führen die Wettbewerbshüter "Gespräche über eine kartellrechtskonforme Ausgestaltung" seines Vertriebssystems.

"Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren gegen die Adidas AG eingestellt", teilte die Behörde am Mittwoch weiter mit. Der Sportartikelhersteller hatte in der Vergangenheit gewerblichen Anbietern untersagt, Adidas-Artikel auf Online-Märkten wie eBay oder Amazon zu verkaufen. Das Kartellamt hatte daraufhin Ermittlungen aufgenommen. Nun hatte Adidas aber erklärt, der Konzern habe sich entschieden, "ab sofort den Verkauf unserer Produkte auf offenen Marktplätzen zuzulassen". Handelspartner könnten damit nun auch grundsätzlich offene Marktplätze wie eBay oder Amazon nutzen.

(APA/Reuters)

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