EU-Kommission verteidigt Bankenunion

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Symbol Euro Logo vor der Europaeischen Zentralbank(c) www.BilderBox.com (BilderBox.com)
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Brüssel reagiert auf deutsche Verfassungsklage.

Wien. „Die Bankenunion steht vollkommen in Übereinstimmung mit den europäischen Verträgen.“ Mit diesen Worten reagierte am Montag ein Sprecher der EU-Kommission auf die jüngste Verfassungsklage in Deutschland. Wie berichtet hat am vergangenen Freitag eine Gruppe rund um den Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber eine Verfassungsbeschwerde beim obersten deutschen Gericht in Karlsruhe eingebracht. „Das Bundesverfassungsgericht wird die Beschwerde jetzt sorgfältig prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden“, sagte ein Sprecher des Gerichts dazu am Montag.

Grund für die Klage Kerbers ist der Vorwurf, dass die Bankenaufsicht rechtlich nicht gedeckt sei. Die Europäische Zentralbank bekomme mehr Macht als ihr zustehe. „Dies ist ein Grundrechtsverstoß“, so Kerber. Artikel 127 des Vertrags, der das geldpolitische Mandat der EZB regelt, erlaube keinen „Totaltransfer“ nationaler Aufsichten auf die EZB. Das deutsche Finanzministerium reagierte gelassen auf Kerbers Beschwerde. Berlin ist demnach überzeugt, dass die Bankenunion und die Bankenaufsicht verfassungsgemäß sind.

Urteil gegen Politik

Doch es wäre nicht das erste Mal, dass die Verfassungsrichter dies anders als die Politiker sehen. Erst im Februar hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, das umstrittene Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Ankauf von Staatsanleihen vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. Das deutsche Verfassungsgericht geht davon aus, dass die EZB ihre Kompetenzen überschritten hat. Die Bankenunion gilt als eines der ehrgeizigsten Projekte der EU bei der Bewältigung der Finanzkrise. (DPA/jaz)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.07.2014)

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