Das Landgericht in Frankfurt am Main verbietet in einer einstweiligen Verfügung den Betrieb des Fahrdienst-Vermittlers Uber. Bei Widersetzung drohe eine Strafe von 250.000 Euro oder ein Haft.
Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler Uber darf seine Leistungen in Deutschland vorerst bundesweit nicht mehr anbieten. Das Landgericht Frankfurt/Main hat in einem Eilverfahren eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen, berichtete die Nachrichtenagentur dpa in der Nacht auf Dienstag.
Ohne eine offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfe das Unternehmen keine Fahrgäste mehr über seine App "Uber" und "UberPop" befördern, ordnete das Gericht an. Bei Zuwiderhandlung droht der Firma ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft.
Die einstweilige Verfügung ist bereits am vergangenen Donnerstag ohne mündliche Anhörung von Uber ergangen. Das Unternehmen kann Widerspruch einlegen und um Aufhebung des Beschlusses bitten. Bis zum Start einer mündlichen Verhandlung ist in diesem Fall allerdings die einstweilige Verfügung gültig. Als Klägerin die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen vor Gericht gezogen.
(APA/dpa)