OECD: Plan gegen Steuerflucht von Firmen

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Große Konzerne sparen Steuern mit legalen Tricks. Die OECD-Staaten wollen das gemeinsam unterbinden: durch einheitliche Regeln und Steuerabkommen.

Paris. Die wichtigsten Industrie- und Schwellenländer rüsten im Kampf gegen legale Steuertricks multinationaler Großkonzerne auf. Die Industrieländerorganisation OECD präsentierte am Dienstag ein erstes Maßnahmenbündel gegen Steuerflucht. Künftig soll es nicht mehr so leicht möglich sein, Gewinne so lange zwischen mehreren Firmenstandorten zu verschieben, bis kaum oder gar keine Steuer mehr anfällt.

Die OECD-Vorschläge sollen am Wochenende von den Finanzministern der G20-Staaten bei einem Treffen im australischen Cairns verabschiedet werden. Damit wollen sie das Signal setzen, dass man gemeinsam weltweit mit der Schließung von Steuerschlupflöchern Ernst machen will. Nach Angaben der EU-Kommission entgehen allein den EU-Staaten jährlich durch legale und illegale Steuerpraktiken Einnahmen von einer Billion Euro. Die Finanzminister der 20 großen Industrie- und Entwicklungsländer (G20) hatten die OECD daher 2012 um die Entwicklung eines 15 Punkte umfassenden Aktionsplans gebeten. Die ersten sieben Punkte legte die OECD nun in Paris vor, die restlichen acht folgen 2015.

Einheitliche Regeln

Ziel des Aktionsplans ist es, dass multinationale Konzerne dort, wo sie Geschäfte machen, auch Steuern zahlen. Schwung hat die Debatte gewonnen, nachdem Medien darüber berichtet hat, wie Internetriesen wie Amazon und Google oder der US-Kaffeeröster Starbucks und viele andere Konzerne durch legale Gewinnverlagerungen Steuern sparen.

Die OECD schlägt vier konkrete Maßnahmen vor, die – weltweit umgesetzt – vielen heute genutzten Steuertricks die Grundlage entziehen würden. So soll es einheitliche Regeln für sogenannte hybride Finanzinstrumente geben. Angegangen wird damit das Problem, dass Tochterfirmen in manchen Ländern zum Beispiel Zahlungen an ihre Zentrale als Zinsen steuermindernd geltend machen, diese im Land der Konzernmutter aber als steuerfreie Dividende ankommen. Im Extremfall kommt es dadurch zu einer doppelten Nichtbesteuerung von Erträgen. Außerdem soll es Mindeststandards für die Anwendbarkeit von Doppelbesteuerungsabkommen geben, damit diese nicht missbraucht werden. (ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.09.2014)

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