26.05.2012 18:55 | Meine Presse Merkliste 0

Steueraffäre: Deutscher Geheimdienst als Anstifter?

24.10.2008 | 19:01 |   (Die Presse)

Laut Bawag-Ankläger Georg Krakow könnte der deutsche Staat im Zuge der Liechtenstein-Affäre das Gesetz gebrochen haben.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

WIEN (g. h.). Vor acht Monaten begann die Affäre um entwendete Kundendaten der Liechtensteiner LGT-Bank mit einem Paukenschlag: Der deutsche Postchef Klaus Zumwinkel wurde mediengerecht zum Verhör abgeführt. Für Tausende Deutsche und Hunderte österreichische Steuerflüchtlinge begann das große Zittern. Für viele hat es noch nicht aufgehört, wie sich Donnerstagabend bei einer Fachdiskussion zum Thema „Selbstanzeige“ im Wiener Palais Coburg gezeigt hat. Norbert Schrottmeyer, Partner der Steuerberaterkanzlei Leitner + Leitner, hat dem Paragrafen 29 Finanzstrafgesetz, der Selbstanzeige, deshalb sogar ein ganzes Buch gewidmet.

Immerhin haben mittlerweile mehr als 80 österreichische Steuerflüchtlinge von der Selbstanzeige Gebrauch gemacht. Der Fiskus erhält Millionen, die Anleger gehen straffrei. Für Österreichs bekanntesten Strafverfolger in Sachen Wirtschaftskriminalität, Georg Krakow, ist das auch gut so. Selbst wenn er im Falle einer Selbstanzeige kein „Geschäft“ macht. „Es ist aus kriminalpsychologischer Sicht gut, dass Menschen von sich aus auf den rechten Pfad zurückkehren können“, betont er.


Rätsel um Datendiebstahl

Apropos „rechter Pfad“: Bei der Diskussion, die von Leitner + Leitner in Kooperation mit der „Presse“ veranstaltet wurde, entfesselte sich auch eine Debatte über die Rolle des Staates beim Ankauf der ominösen Liechtenstein-CD. Bekanntlich wurden die Kundendaten der Bank von einem Mitarbeiter gestohlen und dann dem deutschen Geheimdienst um vier Mio. Euro verkauft. Sollte der Dieb von sich aus an den Staat herangetreten sein, so spricht Krakow den Staat frei. Immer wieder wird allerdings kolportiert, der Dieb habe auf Anweisung des deutschen Staates gehandelt. In diesem Fall hätte der Staat kriminell gehandelt, betont Oberstaatsanwalt Krakow. Der Staat dürfe nie ein Verbrechen begehen oder dazu anstiften, um ein Verbrechen aufzuklären.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.10.2008)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo
Als Gast kommentieren

...oder einloggen um als registrierter Benutzer zu kommentieren (Vorteile dieser Variante)


Mit dem Absenden Ihres Kommentares erklären Sie sich mit den Forenregeln einverstanden.

*... Pflichtfelder

Sicherheitscode
(Was bringt das?)*



Schwer lesbar?
Neuen Code generieren

Verbleibende Zeichen

1 Kommentare
Gast: ökono-mist
26.10.2008 18:35
0 0

Was tun, wenn der Staat selbst kriminell werden sollte?


Genau dieser alles entscheidende Punkt kann auch in dieser Causa nicht geprüft werden, weil der mutmaßliche Täter Staat sich nicht selbst untersuchen kann - und natürlich auch nicht will.

Anhand dieses Beispiels tritt wieder einmal zutage, wie wichtig eine unabhängige EUropäische Staatsanwaltschaft wäre!

Doch da tritt wieder (u. a. auch) die österreichische Politik auf die Bremse...