WIEN (g. h.). Vor acht Monaten begann die Affäre um entwendete Kundendaten der Liechtensteiner LGT-Bank mit einem Paukenschlag: Der deutsche Postchef Klaus Zumwinkel wurde mediengerecht zum Verhör abgeführt. Für Tausende Deutsche und Hunderte österreichische Steuerflüchtlinge begann das große Zittern. Für viele hat es noch nicht aufgehört, wie sich Donnerstagabend bei einer Fachdiskussion zum Thema „Selbstanzeige“ im Wiener Palais Coburg gezeigt hat. Norbert Schrottmeyer, Partner der Steuerberaterkanzlei Leitner + Leitner, hat dem Paragrafen 29 Finanzstrafgesetz, der Selbstanzeige, deshalb sogar ein ganzes Buch gewidmet.
Immerhin haben mittlerweile mehr als 80 österreichische Steuerflüchtlinge von der Selbstanzeige Gebrauch gemacht. Der Fiskus erhält Millionen, die Anleger gehen straffrei. Für Österreichs bekanntesten Strafverfolger in Sachen Wirtschaftskriminalität, Georg Krakow, ist das auch gut so. Selbst wenn er im Falle einer Selbstanzeige kein „Geschäft“ macht. „Es ist aus kriminalpsychologischer Sicht gut, dass Menschen von sich aus auf den rechten Pfad zurückkehren können“, betont er.
Rätsel um Datendiebstahl
Apropos „rechter Pfad“: Bei der Diskussion, die von Leitner + Leitner in Kooperation mit der „Presse“ veranstaltet wurde, entfesselte sich auch eine Debatte über die Rolle des Staates beim Ankauf der ominösen Liechtenstein-CD. Bekanntlich wurden die Kundendaten der Bank von einem Mitarbeiter gestohlen und dann dem deutschen Geheimdienst um vier Mio. Euro verkauft. Sollte der Dieb von sich aus an den Staat herangetreten sein, so spricht Krakow den Staat frei. Immer wieder wird allerdings kolportiert, der Dieb habe auf Anweisung des deutschen Staates gehandelt. In diesem Fall hätte der Staat kriminell gehandelt, betont Oberstaatsanwalt Krakow. Der Staat dürfe nie ein Verbrechen begehen oder dazu anstiften, um ein Verbrechen aufzuklären.