Schäuble legt sich mit deutschen Firmenerben an

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Die deutsche Wirtschaft läuft Sturm gegen die geplante Reform der Erbschaftssteuer.

Wien. Das deutsche Beispiel zeigt, wie schwer es ist, bei einer Erbschaftssteuer alles unter einen Hut zu bringen: relevante Einnahmen, keine Gefährdung von Jobs bei Betriebsübergaben und faire Behandlung aller Arten von Erben. Immer wieder haben die Richter in Karlsruhe Regeln für verfassungswidrig erklärt, zuletzt im Dezember. Aber Wolfgang Schäuble will es diesmal wissen: Der CDU-Finanzminister plant die erste wirklich wasserdichte Reform seit Jahrzehnten. Damit sieht sie aber ganz anders aus, als es sich die Wirtschaftsvertreter von „ihrer“ Partei erhofft hatten. Seit die Eckpunkte vor einigen Tagen publik wurden, laufen sie Sturm.

Worum geht es? Bisher gilt bei Betriebsübergaben: Wer als Erbe das Unternehmen sieben Jahre lang fortführt und die Zahl der Mitarbeiter in etwa gleich hält, zahlt keine Steuer. Künftig soll das nur noch bis zu 20 Mio. Euro Erbe pro Kopf gelten. Die Freigrenze ist viel niedriger als von der Wirtschaft erhofft, deckt aber immer noch 98 Prozent aller Fälle ab. Wer mehr erbt, müsste nachweisen, dass Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen – weil er, um die Steuer zu zahlen, in die Substanz eingreifen oder die Firma verkaufen muss. Sonst zahlt er. Wie viel? Das orientiert sich am Privatvermögen, von dem dafür bis zur Hälfte draufgehen darf.

Gute Theorie, schlechte Praxis

Hier sieht Klaus Hübner das praktische Problem: „Ich weiß aus jahrzehntelanger Erfahrung, wie schwierig und unerquicklich die Bewertung von Privatvermögen ist“, erklärt der Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder im „Presse“-Gespräch. Nach dem Karlsruhe-Urteil erwartete man auch eine andere Lösung: die Steuer über mehrere Jahre zu stunden, damit sie aus laufenden Gewinnen gezahlt werden kann. Diese Idee übernahm auch die heimische SPÖ. „In der Theorie klingt das gut, in der Praxis ist es nicht realistisch“, meint Hübner. Sein Beispiel: Was ist, wenn ein Teil verkauft, übertragen oder abgespalten wird – ist es dann noch dasselbe Unternehmen? (gau)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.02.2015)

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