FMA: Heta-Schuldenschnitt erst 2016

General view of the headquarters of defunct Austrian lender Hypo Alpe Adria  in Klagenfurt
General view of the headquarters of defunct Austrian lender Hypo Alpe Adria in Klagenfurt(c) REUTERS (HEINZ-PETER BADER)
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Die Details über den Schuldenschnitt wird es laut Finanzmarktaufsicht erst im kommenden Jahr geben. Zuvor müssten alle Assets neu geprüft werden. Verhandlungen mit den Gläubigern wird die Behörde nicht führen.

Wien. Die Gläubiger der Hypo-Bad-Bank Heta werden erst im Jahr 2016 erfahren, wie stark ihre Ansprüche gegenüber dem Institut geschnitten werden. Das erklärten die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller am Mittwoch vor Journalisten. Zwar wird die Heta bis spätestens Ende April ihre Bilanz für das Jahr 2014 legen und somit bekannt geben, wie hoch laut ihrer Ansicht das Finanzloch in den Büchern ist: um wie viel also die Assets auf der Aktivseite (etwa vergebene Kredite oder Immobilien) weniger wert sind als die Verbindlichkeiten auf der Passivseite (etwa von der Hypo begebene Anleihen, die zurückgezahlt werden müssen). Die FMA sei jedoch vom Gesetz verpflichtet, sämtliche Assets neuerlich überprüfen zu lassen, so Ettl. Dazu wurde eine „renommierte Wirtschaftsprüfungskanzlei beauftragt“, die ihre Arbeit auch schon aufgenommen habe. Ein Ergebnis werde jedoch erst im kommenden Jahr erwartet.

Wie mehrfach berichtet, kamen die von der Heta für die Erstellung der Bilanz beauftragten Wirtschaftsprüfer bei einem Zwischenergebnis auf eine Summe von bis zu 7,6 Mrd. Euro, die an frischem Kapital benötigt werde. Und da Finanzminister Hans Jörg Schelling einer neuerlichen Kapitalspritze eine Abfuhr erteilte, leitete die Finanzmarktaufsicht (FMA) die Abwicklung ein und übernahm die Kontrolle der Heta.

„Wir verhandeln nicht mit Gläubigern“

„Die im Zwischenergebnis genannten 7,6 Mrd. Euro sind die Höchstgrenze. Ich glaube nicht, dass es realistisch ist, dass wir dort landen“, sagt Kumpfmüller. Dem Ergebnis der FMA-Prüfung könne aber natürlich nicht vorgegriffen werden. Sobald dieses dann im kommenden Jahr feststehe, würde festgelegt werden, um wie viel die Gläubiger geschnitten werden müssen, um das Loch zu stopfen. Diese Zahl werde von der FMA berechnet und per Bescheid festgelegt. „Wir verhandeln nicht mit Gläubigern“, so Ettl über die Rolle der Behörde in diesem Verfahren.

Schelling hatte in der Vorwoche angekündigt, dass man das Gespräch mit den Gläubigern suchen werde, um zu einer für beide Seiten gütlichen Einigung zu kommen. Rund zehn Mrd. der Heta-Verbindlichkeiten sind nämlich nach wie vor durch Haftungen des Landes Kärnten besichert. Die Gläubiger könnten nach einem Schuldenschnitt den nicht bedienten Teil der Verbindlichkeit in Kärnten einklagen. Eine Situation, die das Land in die unkontrollierte Insolvenz stürzen könnte, sofern in den kommenden Monaten nicht ein Insolvenzrecht für Bundesländer eingeführt wird, das die Situation regelt. Eine Idee, die in der Vorwoche ebenfalls bereits aufgekommen ist.

„Verhandlungen Dritter mit den Gläubigern liegen außerhalb unserer Sphäre“, sagt Ettl dazu. Für die FMA wäre dies schon allein aus Gründen der Gläubigergleichbehandlung unmöglich. Das Gleiche gilt für den von der Politik überlegten Rückkauf von Heta-Anleihen, die bei rund 60Prozent ihres Nominalwertes gehandelt werden. Wenn die Politik das wolle, müsse sie das außerhalb von Heta und FMA machen.

Der Schuldenschnitt selbst werde für die Gläubiger nicht einheitlich ausfallen, sondern es werde eine nach Haftung geordnete Kaskade geben. So würde zuerst einmal das Eigenkapital vollständig herangezogen werden, danach sogenanntes Hybridkapital und erst dann Fremdkapital – wiederum zuerst nachrangiges Fremdkapital und erst dann sogenannte „senior bonds“. Erst wenn eine Kapitalstufe dabei vollständig aufgebraucht ist, wird die nächste herangezogen.

Die entscheidende Haftungskaskade

Für die Gläubiger ist es somit entscheidend, wo sie in der Haftungskaskade stehen. Neben 1,1 Mrd. an Eigenkapital stehen in den Büchern der Heta noch über zwei Mrd. Euro von der BayernLB, die von Österreich ebenfalls als Eigenkapital angesehen werden und somit vollständig verfallen würden. Allerdings beinhaltet diese Position noch die Unsicherheit der Gerichtsverfahren zwischen Bayern und Österreich. Laut Bayern handelt es sich nämlich um rückzahlbare Kredite.

Bei den Anleihen sind wiederum 1,1 Mrd. Euro nachrangig. Auch diese Position wäre vollständig betroffen. Der Rest – darunter auch jene 1,2 Mrd. Euro, die über die Pfandbriefstelle der Landeshypos vergeben wurden – dürfte als gleichwertig gelten und im selben Ausmaß geschnitten werden.

Für die Kunden der Heta gibt es inzwischen aber zumindest wieder positive Nachrichten. Zwar betreibt die Heta kein neues Einlagengeschäft, sie verfügt aber noch über einen Altbestand an Kunden mit Kundenkonto. Unter anderem Firmenkunden, die ein Kontokorrent haben. Nach dem Schuldenmoratorium, das die FMA am 1.März verhängt hatte, gab es bei der Heta Unsicherheit, was mit ausgehenden Kundenzahlungen passiert. Bei jeder Zahlung musste geprüft werden, ob sie in Einklang mit dem FMA-Bescheid steht. Indirekt kam es zu einem Einfrieren der Kundenkonten. Mittlerweile seien die Unklarheiten beseitigt, erklärte die Heta. Auch ein Sprecher der FMA bestätigte, dass die Kunden wieder normal über ihre Konten verfügen können. (jaz/rie)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.03.2015)

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