Verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch ab 1. April

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Das Land der Aufzucht und jenes der Schlachtung müssen auf dem Etikett aufscheinen, nicht aber das Geburtsland.

Ab 1. April gilt in der EU eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für frisches Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch. Was beim Rindfleisch als Konsequenz des BSE-Skandals seit mehr als einem Jahrzehnt Usus ist, wird dann auch für diese Fleischarten gelten. Ob diese Regelung für Konsumenten genug Information bietet, wird sowohl von Produzenten- als auch von Tierschutzseite bezweifelt. Das Land der Aufzucht und jenes der Schlachtung müssen dann am Etikett aufscheinen, jedoch nicht das Geburtsland. Im Handel würde die ab 1. April gültige Kennzeichnung hingegen für den Konsumenten nur wenig Änderung bringen. Denn hier betrage etwa beim Schweine-Frischfleisch der heimische Anteil nahezu 100 Prozent, sagte der Chef der Schweinebörse, Hans Schlederer, gegenüber der APA. Im Großhandel sei die Lage allerdings eine völlig andere.

"Das von der Kennzeichnung betroffene Fleisch ist ja nur ein Teil des tatsächlich konsumierten Fleisches. Immer mehr Menschen essen außer Haus, der Trend zu Fertigprodukten hält an. Unter diesen Gesichtspunkten geht es völlig an den Bedürfnissen der Konsumenten vorbei, wenn in der Verordnung Gastronomie und verarbeitete Produkte ausgenommen werden", kritisierte Heli Dungler, Gründer und Präsident der Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" in einer Stellungnahme am Dienstag.

Kennzeichnung in der Würstelbude gefordert

"Wenn man bei den Großversorgern überprüft, wie viel etwa vom Rind ausländischer Herkunft ist, kommt man auf rund 50 Prozent beim Fleisch für den Gastrobereich", führte Schlederer aus. Beim Schwein, das beim Fleischverbrauch in Österreich mit rund 60 Prozent an der Spitze steht, werde dies ähnlich sein, schätzte er. Ein verpflichtende Herkunftsangabe "von der Würstelbude bis zur Großkantine" - in der Schweiz seit etwa 20 Jahren gesetzlich vorgeschrieben - wäre daher im Gastrobereich wünschenswert, sonst sei die Kennzeichnungspflicht ein "Rohrkrepierer", kritisierte Schlederer. "Da wäre die Bevölkerung wohl auch ziemlich einer Meinung", schätzte er.

Unverständnis äußerte "Vier Pfoten" über den Umstand, dass - anders als beim Rind- und Kalbfleisch - bei den neu zu kennzeichnenden Fleischsorten der Geburtsort nicht angegeben werden muss. Dies geschah gegen den Wunsch Österreichs, schrieb Schlederer vorige Woche in einem Kommentar auf dem Online-Portal der Landwirtschaftskammer Oberösterreich. Durchgesetzt hätten sich in diesem Punkt Länder wie Deutschland oder die Niederlande, "die bekanntlich einen regen zwischenstaatlichen Ferkelverkehr aufweisen und diese Botschaft dem Verbraucher vorenthalten wollen".

(APA)

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