EU-Arbeitszeitrichtlinie: Novelle gescheitert

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Derzeit beanspruchen 15 EU-Staaten eine Ausnahmeregelung für die Arbeitszeit-Richtlinie. Sie können die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche ausweiten, was im Extremfall zu einer Arbeitszeit von 78 Stunden führen kann.

Die Novellierung der EU-Arbeitszeitrichtlinie ist endgültig gescheitert. Auch die offiziell dritte Runde des Vermittlungsverfahrens zwischen Rat und Europaparlament erbrachte nach mehrstündigen Verhandlungen Dienstag früh kein Ergebnis. Sozialkommissar Vladimir Spidla zeigte sich enttäuscht und meinte, trotz intensiver Bemühungen sei es nicht gelungen, eine Lösung zu erzielen, weil die Standpunkte unüberbrückbar gewesen seien. Vor allem die Haltung des EU-Parlaments, dass die Ausnahmeregelung (opt out) für die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit über die 48 Stunden hinaus auslaufen müsse, sei vom Rat nicht akzeptiert worden.

Das Scheitern bedeute, dass künftig mehr und nicht weniger EU-Staaten die Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen werden, "das wollte ich nicht". Außerdem werde es keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten im Fall des opt out geben. Über die nächsten Schritte wollte sich Spidla nicht äußern.

15 Staaten mit Ausnahmeregelung

De facto bedeutet das Scheitern der Novelle, dass die herrschende Richtlinie in Kraft bleibt. Diese sieht Ausstiegsmöglichkeiten für die Mitgliedstaaten von der Höchstarbeitszeit von derzeit 48 Stunden pro Woche durchgerechnet auf vier Monate vor. Derzeit nehmen 15 EU-Staaten diese Ausnahmeregelungen in Anspruch, das heißt, es gibt unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit, länger zu arbeiten. Eine konkrete Höchstgrenze ist nicht enthalten, sie kann aber indirekt berechnet werden. Von sieben Tagen muss ein Tag arbeitsfrei sein, pro Tag muss es eine Mindestruhezeit von elf Stunden geben, also bleiben sechsmal maximal 13 Stunden, was einer theoretischen Höchstarbeitszeit von bis zu 78 Stunden gleich kommt. Was Österreich betrifft, reduziert sich diese maximale Ausnutzung auf 75 Stunden, weil es pro acht Stunden Arbeitszeit eine halbe Stunde Ruhezeit geben muss.

Zuletzt hatte man vorgeschlagen, dass die maximale Arbeitszeit 65 Stunden pro Woche betragen darf, unter gewissen Umständen auch nur 60. Da die Einigung über die Novelle gescheitert ist, bedeutet das de facto, dass die 78 Stunden als Höchstgrenze in der Praxis bleiben können. Außerdem gibt es keine Fortschritte beim Bereitschaftsdienst, also der inaktiven Arbeitszeit. Das EU-Parlament verlangte, dass diese Zeit als Arbeitszeit gelten soll.

(APA)

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