EU-Gericht lässt AKW-Betreiber im Steuerstreit abblitzen

Flags of E.ON are seen before the annual meeting of German utility giant E.ON in Essen
Flags of E.ON are seen before the annual meeting of German utility giant E.ON in EssenREUTERS
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E.On, RWE und EnBW setzen nun auf das Bundesverfassungsgericht.

Düsseldorf/Luxemburg/Brüssel. Jetzt ruht die Hoffnung ganz auf Karlsruhe: Nach einer Niederlage im Streit um die milliardenschwere Kernbrennstoffsteuer klammern sich die deutschen AKW-Betreiber an das Bundesverfassungsgericht. Es könne die seit 2011 erhobene Abgabe noch kippen, erklärten E.ON und Co. am Donnerstag. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Steuer nicht gegen EU-Recht verstößt.

„Das Urteil bestätigt den deutschen Weg des Atomausstiegs“, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. Neben den festen Daten für das Abschalten der einzelnen AKW gehöre dazu auch, dass über die Steuer mehr Wettbewerbsgleichheit zwischen den Energieträgern hergestellt werde. Der EuGH liefere auch ein gutes Argument für eine mögliche Verlängerung der Atomsteuer bis zum Betriebsende des letzten deutschen Atomkraftwerks. Bislang ist die Steuer bis 2016 befristet. Der letzte deutsche Meiler soll 2022 abgeschaltet werden.

An der Börse kam die EuGH-Entscheidung nicht gut an: Die Aktienkurse von E.ON und RWE gaben deutlich nach. Die beiden Konzerne und EnBW hoffen, per Klage die Rückzahlung von fast fünf Mrd. Euro an bereits gezahlten Abgaben zu erwirken. Die Einnahmen hatten Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble im Bundeshaushalt 2014 eine ausgeglichene Bilanz ohne neue Schulden gesichert.

Die Konzerne geben sich kämpferisch: Das Thema sei mit dem Spruch des EuGH nicht abgeschlossen, hieß es bei E.ON. Die Vereinbarkeit der Steuer mit dem deutschen Grundgesetz überprüfe das Bundesverfassungsgericht in einem separaten Parallelverfahren. Die Entscheidung soll noch heuer fallen. Einige Juristen sehen hier größere Chancen für die Versorger. (Reuters)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.06.2015)

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