Hypo-Gesetz nach Vergleich obsolet

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Bernhard Felderer erwartet gleichen Haircut für alle Gläubiger.

Wien. Die schwere Altlast Hypo bleibt der Republik erhalten, auch nach dem Generalvergleich mit dem Ex-Mehrheitseigner BayernLB. Denn die Klagen der anderen Gläubiger bleiben aufrecht. Sie kämpfen vor allem gegen das Sondergesetz, das ihre nachrangigen Forderungen für ungültig erklärt hat. Es geht in Summe um 800 Mio. Euro. Der Verfassungsgerichtshof will bis Herbst darüber entscheiden. Nun gibt es Gerüchte, die Richter könnten ihr Urteil bereits kommende Woche verkünden – und zumindest jenen Teil des Gesetzes, der diese Gläubiger betrifft, kippen. Das berichtet der „Standard“ unter Berufung auf informierte Kreise.

Doch ob das Gesetz hält oder nicht: Es wird ohnehin „keine große Rolle mehr spielen“, erklärt Bernhard Felderer. Der Präsident des Fiskalrates hält es nach dem Vergleich mit Bayern für „gegenstandslos“. Nach seiner Einschätzung wird es für alle Gläubiger einen Schuldenschnitt geben. Felderer erwartet eine einheitliche Quote von rund 50 Prozent. Unter 45 Prozent – die Mindestgrenze für die BayernLB – dürfte sie „wohl nicht“ liegen. „Bayern reiht sich ein“ und wartet wie die anderen Gläubiger, „was aus der Konkursmasse herauskommt“. Damit würden alle gleich behandelt, die Grundlage für die Klagen fiele weg. (gau)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.07.2015)

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