Klage auf Anstellung: Fahrer bremsen Taxidienst Uber aus

Sind Uber-fahrer frei genug, um als Unternehmer zu gelten?
Sind Uber-fahrer frei genug, um als Unternehmer zu gelten?REUTERS
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Muss der Fahrdienstvermittler Uber seine Fahrer anstellen, wird es sehr, sehr teuer.

San Francisco. Es gibt keinen typischen Uber-Fahrer. Mit diesem Argument versucht der umstrittene Fahrdienst-Vermittler aus den USA gerade eine drohende Sammelklage abzuwenden, die das Geschäftsmodell des jungen Unternehmens zum Implodieren bringen könnte. In Kalifornien haben mehrere Fahrer geklagt, dass sie eigentlich den Status eines Angestellten hätten, und fordern nun einen Mindestlohn und soziale Absicherung. Uber selbst versteht sich als reiner Vermittler von Fahrdiensten – und will sich diese Kosten sparen.

Plötzlich 100.000 Angestellte?

Anfang August ist Prozessbeginn. Das Unternehmen hat seine Anwälte aber schon jetzt mit einer 52-seitigen Verteidigungsschrift losgeschickt, um zu verhindern, dass sich dieser Streit zu einer Sammelklage ausweitet. Allein in Kalifornien verdienen rund 100.000 Menschen gelegentlich als Uber-Fahrer Geld. Bis dato gelten sie als eigenständige Unternehmer und müssen für alle Kosten selbst aufkommen. Erhalten sie nun plötzlich Anspruch auf Mindestlohn und Sozialversicherung, wird es für das immer noch verlustreiche Uber wohl sehr teuer.

Doch das Urteil in diesem Streit entscheidet nicht nur über die Zukunft des vielerorts hart bekämpften Taxikonkurrenten. Auch andere Internetunternehmen, die Gelegenheitsjobs von Privaten vermitteln, könnten in die Klemme geraten.

Wie der Prozess letztlich ausgehen wird, ist vollkommen offen. Die Chancen, dass die drei Fahrer gewinnen, stehen jedoch nicht schlecht. Vor einem Monat hat die Arbeitskommission von Kalifornien in einem anderen Fall entschieden, dass Uber-Fahrer sehr wohl in einem Angestelltenverhältnis seien. Immerhin entscheide das Unternehmen allein, wer Uber-Fahrer werden darf, wie alt das Auto sein darf, welche Ausstattung es haben muss, so die Argumentation. All das deute darauf hin, dass Uber eben mehr ist als ein reiner Vermittler. Das Unternehmen hat gegen das Urteil Einspruch eingelegt.

„Die Realität ist, dass die Fahrer Uber zu ihren eigenen Konditionen nutzen“, betont das Unternehmen. „Sie kontrollieren die Benützung der App. Es gibt keinen typischen Fahrer.“ Zudem haben sie viele Freiheiten. Sind nicht gebunden, Kosten müssten umgewälzt werden und so weiter. Ein Großteil der Fahrer seien überhaupt nicht daran interessiert, fest angestellt zu werden. Zur Untermauerung dieser These legten Uber-Anwälte auch die Stellungnahmen von hunderten Fahrern vor, die den Status quo bevorzugen.

Deutschland verbietet Uber

International ist der Fahrdienst an sich höchst umstritten. Vor allem das Service UberPop, bei dem eben Private über eine Handy-App Fahrdienstleistungen mit dem eigenen Auto anbieten, ist in Europa vielerorts verboten. Italien hat dem Dienst bereits einen Riegel vorgeschoben, ebenso Deutschland. Der Grund: Den deutschen Gelegenheitstaxlern fehle die Lizenz, und zudem sei das Angebot wettbewerbswidrig.

Hierzulande wird UberPop nicht angeboten. Stattdessen kooperiert Uber in Wien mit diversen Mietwagenunternehmen. Doch auch diese neue Konkurrenz wird vom Taxigewerbe heftig bekämpft. So hat Christian Gerzabek, Obmann des Taxi- und Mietwagengewerbes, rechtliche Schritte gegen Uber angekündigt, und die Wiener Funkzentralen haben sich ebenfalls bereits in Stellung gebracht.

Die Fahrer seien ohne Gewerbeschein unterwegs und drücken so das Preisniveau, argumentiert die Branche auch in Österreich. In der Bundeshauptstadt sei im Moment eine fünfstellige Zahl an Nutzern registriert, heißt es vom Unternehmen. Etwa jeder Zweite davon biete auch regelmäßig – also ein- bis zweimal die Woche – Fahrleistungen an. (auer/ag)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.07.2015)

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