Moody's stuft Kärnten zurück, rechnet aber nicht damit, dass der Bund die zahlungsunfähigen Kärntner hängen lässt. Die Abstufung könnte das Land teuer zu stehen kommen.
Wien. Die internationale Finanzwelt geht nach der Aufhebung des Hypo-Sanierungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof vor knapp einem Monat offenbar davon aus, dass der gesamte Schaden aus der Pleite der früheren Kärntner Landesbank beim österreichischen Steuerzahler hängen bleibt. Darauf deuten jedenfalls die jüngsten Aktionen der Ratingagentur Moody's hin: Sie hat das Land Kärnten am Freitag zwar kräftig, aber weniger stark als möglich zurückgestuft, das Rating von bundesbehafteten Anleihen mehrerer österreichischer Banken dagegen angehoben.
Der Verfassungsgerichtshof hat kürzlich, wie berichtet, das Gesetz, das einen hundertprozentigen Schuldenschnitt für Nachranggläubiger und eine Aufhebung der Kärntner Landeshaftungen für diese Verbindlichkeiten vorgesehen hat, als verfassungswidrig gekippt. Die Investoren gehen jetzt davon aus, dass sie nach dem zu erwartenden Schuldenschnitt bei den offenen Verbindlichkeiten der Hypo-Abbaubank Heta (Moody's rechnet hier mit einem Schnitt von 35 bis 65 Prozent, bei Nachranganleihen von mehr als 65 Prozent) beim noch mit elf Mrd. Euro haftenden Land Kärnten den Rest einfordern können. Und dass der Bund dann für die Kärntner einspringt und das Land nicht zahlungsunfähig werden lässt.
Kärnten in Zahlungsverzug
Im Rating schlägt sich das so nieder: Ohne Einbeziehung der impliziten Bundeshaftung wird Kärnten jetzt mit Caa3 (in Zahlungsverzug) eingestuft. Tatsächlich wurde das Rating (wegen der vermuteten Bundeshaftung) „nur“ um vier Stufen von Ba2 auf B3 (hochspekulativ) gesenkt. Der Ausblick bleibt negativ, eine weitere Abstufung ist jederzeit möglich.
Für Kärnten hat das möglicherweise trotzdem gravierende Auswirkungen. Das Bundesland kann sich auf dem Kapitalmarkt zwar ohnehin kein Geld mehr ausborgen und wird deshalb über die staatliche Bundesfinanzagentur (ÖBFA) finanziert. Aber sie verlangt auch einen Zinsenaufschlag, der sich nach dem Rating richtet. Derzeit zahlt Kärnten einen Aufschlag von 1,15 Prozent auf die Konditionen, die die ÖBFA selbst hat. Künftig müsste der Aufschlag 2,3 Prozent sein. Kärntens Landesfinanzreferentin Gabriele Schaunig hat schon angekündigt, mit dem Finanzministerium über eine Reduktion dieses Aufschlags verhandeln zu wollen. Grundsätzlich, so Schaunig, sei die Rückstufung Kärntens „unerfreulich und nicht nachvollziehbar“.
Haftungsverbund unsicher
In der Begründung von Moody‘s heißt es, nach dem Urteil des Verfassungsgerichts sei es unwahrscheinlicher geworden, dass Kärnten seinen Verpflichtungen nachkommen könne. Jetzt sei eher der Bund am Zug. Für ihn sei es schwieriger geworden, die Halter von landesgarantierten Anleihen an den Heta-Schulden zu beteiligen. Allerdings gebe es für Lösungen, die auf eine Verhinderung einer Insolvenz des Landes Kärnten hinauslaufen, nun auch mehr Spielraum, heißt es.
Während Kärnten drastisch herabgestuft wurde, hat Moody's staatsgarantierte Anleihen der Bank Austria, der Hypo Tirol und der Vorarlberger Hypo aufgewertet. Auch hier liegt die Begründung im VfGH-Urteil, das den Ausfall von Haftungen der öffentlichen Hand unwahrscheinlicher gemacht habe. Die Bewertung der Pfandbriefbank bleibt unverändert Ba1 mit negativem Ausblick. Die Pfandbriefbank steht unter Druck, weil sie Forderungen an die Heta in der Höhe von 1,2 Mrd. Euro hat, die unter das geltende Zahlungsmoratorium fallen. Da nur ein Teil der Bundesländer zu ihren Haftungsverpflichtungen steht, sei die Verlässlichkeit des Haftungsverbunds fraglich.
AUF EINEN BLICK
Abstufung. Die Ratingagentur Moody's stuft das Land Kärnten gleich um vier Stufen auf B3 zurück und begründet das mit der jüngsten Aufhebung des Hypo-Sanierungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof. Die Analysten der Ratingagentur gehen jetzt davon aus, dass die Haftungen des Landes in Höhe von elf Mrd. Euro voll schlagend werden, rechnen aber damit, dass der Bund für das Land einspringen und eine Landesinsolvenz verhindern wird.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.08.2015)