Heta empfiehlt Gläubigern, nicht zu klagen

General view of the headquarters of defunct lender Austrian bank Hypo Alpe Adria in Klagenfurt
General view of the headquarters of defunct lender Austrian bank Hypo Alpe Adria in Klagenfurt(c) REUTERS (HEINZ-PETER BADER)
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Klagen würden nur hohe Kosten verursachen und so die Gläubiger selbst schädigen, schreibt die Hypo-Bad-Bank in ihrem Halbjahresbericht. Im ersten Halbjahr stieg die Kapitallücke bei der Heta auf 8,1 Mrd. Euro.

Wien. 34 Zivilklagen sind gegen die Hypo-Bad-Bank Heta wegen des vom Verfassungsgerichtshof im Juli bereits gekippten Hypo-Sondergesetzes (HaaSanG) eingebracht worden, wie aus ihrem am Montagabend veröffentlichten Halbjahresbericht hervorgeht. Vier weitere sind bereits gegen das Schuldenmoratorium (BaSAG) eingebracht – eine ganze Reihe dürfte aber noch folgen.

Die Heta sieht diese Vielzahl an juristischen Auseinandersetzungen nicht nur als großen Unsicherheitsfaktor an. Sie empfiehlt den Gläubigern indirekt auch, sie nicht mehr zu klagen, da sich die Geldgeber dadurch selbst schädigen würden. „Aus Sicht der Heta ist die Vorgehensweise der Gläubiger für diese erheblich nachteilig, weil mit den Klagen aufseiten der Heta substanzielle Kosten verursacht werden, die den Abwicklungserfolg verschlechtern, und die Gläubiger auch im Falle eines Obsiegens keine vollständige Befriedigung der Forderungen durch Heta erlangen können. Dies würde dem in der Abwicklung nach BaSAG geltenden Prinzip der Gleichbehandlung der Gläubiger widersprechen“, heißt es im Halbjahresbericht.

Ob sich die Gläubiger davon abhalten lassen, ist jedoch fraglich. Vor allem deutsche Investoren wollen nicht abwarten, bis die Finanzmarktaufsicht (FMA) bis spätestens 31. Mai 2016 bekannt gibt, wie hoch der Schuldenschnitt ausfallen wird. Den dafür notwendigen endgültigen Abbauplan will die Heta laut Bericht bereits im zweiten Halbjahr dem Aufsichtsrat vorlegen.

Dann – konkret bis spätestens 31. Oktober – soll auch der Generalvergleich mit dem bisher größten juristischen Gegner, der BayernLB, umgesetzt sein, so die Hypo-Bad-Bank weiter. Wie mehrfach berichtet, haben beide Seiten ja vereinbart, auf sämtliche Klagen zu verzichten, wenn Österreich den Bayern dafür die Erfüllung von 45 Prozent ihrer Forderungen garantiert.

Republik garantiert für Balkan

Hohe Garantien gab es auch für die Käufer des Südosteuropanetzwerks – den US-Fonds Advent und die Osteuropabank EBRD. Ihnen garantiert die Republik Österreich mögliche Gewährleistungsansprüche gegen die Heta im Ausmaß von 1,7 Mrd. Euro. Sollten auf dem Balkan also noch faule Kredite auftreten und die Heta diese nicht übernehmen können, würde der Steuerzahler einspringen. Die Heta zahlt dafür ein Haftungsentgelt in Höhe von 1,27 Prozent an den Bund, heißt es im Bericht.

Wie bereits in einem Teil der Dienstagsausgabe berichtet, erhöhte sich das Kapitalloch bei der Heta im ersten Halbjahr um 1,1Mrd. auf 8,1 Mrd. Euro. Grund dafür war vor allem der Entscheid des VfGH zum Hypo-Sondergesetz. Dadurch wurden Verbindlichkeiten in Höhe von 0,8 Mrd. Euro, die vom Gesetz für ungültig erklärt worden waren, wieder gültig. Weitere Kosten entstanden im ersten Halbjahr beim Verkauf des Südosteuropanetzwerks. Beim Abbau der Assets liege man indes im Plan. Er soll bis 2018 zu 80 Prozent und bis 2020 vollständig abgeschlossen sein, heißt es. (jaz)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.09.2015)

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