Hypo-U-Ausschuss: Josef Pröll steht jetzt im Fokus

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Ab nächster Woche geht es um die Fehler des Finanzministeriums bei der Notverstaatlichung der Hypo. Unterstützung erhält der U-Ausschuss vom Verfassungsgerichtshof.

Wien. Vladimir Zagorec kam nicht. Der frühere kroatische Vize-Verteidigungsminister mit engen Geschäftsbeziehungen zur Hypo Alpe Adria sagte am Dienstag seinen Auftritt im Hypo-Untersuchungsausschuss krankheitsbedingt ab. Heute endet damit die lange und wenig ergiebige Phase eins im U-Ausschuss, die sich mit der Zeit bis zum Verkauf der Bank an die BayernLB beschäftigt hat. Das Ergebnis, kurz zusammengefasst: Die Aufsichtsorgane im Bund haben die Probleme der Bank zwar erkannt, dem hemmungslosen Wachstum aber tatenlos zugesehen. Im Land Kärnten ist nicht einmal die Problematik registriert worden.

Nächste Woche beginnt im U-Ausschuss die Phase zwei: Da geht es um die Notverstaatlichung im Jahr 2009. Die Abgeordneten werden sich da schon auf den Bericht der Untersuchungskommission unter Leitung von Irmgard Griss stützen können, die dem Kauf der Bank durch die Republik ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt hat: Die Verstaatlichung ist keineswegs so alternativlos gewesen, wie dies damals durch die Regierung dargestellt wurde. Mangelnde Vorbereitung auf die Verhandlungen mit den Bayern und eine dilettantische Herangehensweise führten dazu, dass Österreich sich über den Tisch ziehen ließ.

Dieses Resumee der Griss-Kommission wird der U-Ausschuss wohl übernehmen – und der Frage nachgehen, wie es dazu kommen konnte. Während in der ersten Phase die FPÖ im Mittelpunkt gestanden ist, weil die Verantwortung der Kärntner Landespolitik für die Bankpleite thematisiert wurde, wird nun der frühere ÖVP-Finanzminister Josef Pröll unangenehme Fragen zu beantworten haben. Aber auch SPÖ-Klubchef Andreas Schieder, damals Staatssekretär im Finanzressort, wird sich verantworten müssen.

Unterstützung erhält der U-Ausschuss vom Verfassungsgerichtshof. Dieser hat nicht nur die Praxis der geschwärzten Aktenlieferungen abgestellt, sondern auch alle Beschwerden gegen die Verhandlungsführung abgelehnt. Zuletzt am Dienstag jene der früheren Staatskommissärin Sabine Kanduth-Kristen, die sich von den Abgeordneten unangemessen befragt und von Verfahrensrichter und -anwalt zu wenig geschützt fühlte.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.10.2015)

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