Volle EU-Einlagensicherung soll bis 2024 kommen

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Es werde keine Ausnahmen für Banken mit eigenen Sicherungssystemen geben. Jedoch soll laut Kommissionsvorschlag die Beitragshöhe des jeweiligen Instituts nach dem Risiko gewichtet werden.

Trotz Skepsis von Ländern wie Deutschland und Österreich hat die EU-Kommission eine europäische Einlagensicherung vorgeschlagen. Nachdem am Dienstag vorgelegten Plan der Brüsseler Behörde soll bis 2024 sukzessive ein vollumfängliches Europäisches Einlagensicherungssystem (EDIS) stehen, das Spareinlagen bis 100.000 Euro schützt.

Ausnahmen für Sparkassen und Genossenschaftsbanken, über die im Vorfeld spekuliert worden war, sind nicht enthalten. Diese Banken haben eigene Sicherungssysteme und verlangten bisher eine Sonderregelung. Allerdings sollen die Beiträge der Banken nach dem Vorschlag der EU-Kommission risikogewichtet sein. Banken mit höheren Risiken müssen von Anfang an höhere Beiträge zahlen als risikoärmere Banken, erklärte die Kommission. Die EU-Einlagensicherung soll für Euro-Länder verpflichtend sein, aber allen EU-Staaten offen stehen.

Sparkassenverband in Österreich dagegen

Der Österreichischer Sparkassenverband lehnt die Einführung einer einheitlichen Einlagensicherung vehement ab. Der Vorschlag stelle eine extreme Zumutung für die österreichischen Sparer dar, kritisiert Michael Ikrath, Generalsekretär des Österreichischen Sparkassenverbandes. Dieses Vorhaben ist ein gefährlicher Schritt in die falsche Richtung. „Das Geschäftsrisiko von der Risikoverantwortung zu trennen und das Risiko einzelner Banken allen Sparern aufzubürden ist unverantwortlich“, so Ikrath weiter.

Ähnlich argumentierte Andreas Pangl, Generalsekretär des Österreichischen Raiffeisenverbandes (ÖRV), in einer Aussendung: "Eine Haftung für Krisenbanken in anderen Ländern würde unsere Sparer verunsichern. Wir haben ja auch keinen Einfluss auf das Risikomodell dieser Banken".

Auch Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) hat sich am Montag "skeptisch" über kolportierte Vorschläge der EU-Kommission gezeigt. Am Rande der Eurogruppe in Brüssel sagte Schelling, er warte noch auf den Plan der Brüsseler Behörde, "aber ich bin eher skeptisch".

Die EU-Einlagensicherung würde jedoch "nur dann zur Verfügung stehen, wenn zuvor die gemeinsam vereinbarten Regeln zur Gänze umgesetzt wurden", sagte der für den Euro zuständige EU-Kommissionsvize Valdis Dombrovskis. 14 EU-Staaten haben die EU-Vorgaben zur Einrichtung eigenen Sicherungssysteme zur Absicherung von Sparguthaben bis 100.000 Euro bisher nicht erfüllt. Dabei handelt es sich um Belgien, Estland, Irland, Griechenland, Italien, Zypern, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Rumänien, Slowenien und Schweden.

Schrittweiser Aufbau

Der Aufbau einer europäischen Einlagensicherung soll 2017 mit einem für drei Jahre angelegten "Rückversicherungssystem" beginnen. In dieser Phase könnten die nationalen Einlagensicherungssysteme EDIS nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie zuvor alle eigenen Mittel ausgeschöpft haben.

Ab 2020 soll ein System der "Mitversicherung" aufgebaut werden, das schrittweise erweitert wird. In dieser Phase könnte ein nationales Einlagensicherungssystem schon auf den EU-Topf zugreifen, bevor es ausgeschöpft ist. Der vom EDIS übernommene Anteil würde zunächst auf 20 Prozent angesetzt, er soll über vier Jahre schrittweise um 20 Prozentpunkte erhöht werden. Mit einem europäischen Anteil von 100 Prozent soll 2024 in der dritten Phase ein voller europäischer Einlagensicherungsschutz durch EDIS gegeben sein. 2024 soll auch der 55 Mrd. Euro schwere Einheitliche Banken-Abwicklungsmechanismus der EU vollständig greifen. Für EDIS wird ein Volumen von 43 Mrd. Euro erwartet.

(APA)

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