Berlin.Die Bezahlung von Topmanagern soll sich in Deutschland künftig stärker am langfristigen Unternehmenserfolg orientieren. Der Bundestag hat – trotz massiver Kritik aus der Wirtschaft – schärfere Regeln bei der Managervergütung gebilligt. Die ab Sommer geltenden Regelungen sehen vor, dass Anreizsysteme am langfristigen Erfolg eines Unternehmens ausgerichtet sein sollen und dadurch Bonuszahlungen eingedämmt werden. Auch müssen Manager künftig bei Fehlern selbst für einen Teil der Schäden aufkommen – mit einem Selbstbehalt von mindestens zehn Prozent eines Schadens, höchstens aber mit dem 1,5-Fachen ihres Jahresfestgehalts.
Bei der Festsetzung der Bezüge soll der Aufsichtsrat in Zukunft darauf achten, dass sie in einem angemessenen Verhältnis zur Lage des Unternehmens, zur Leistung des Vorstands und der sonst „üblichen Vergütung“ stehen – im Vergleich mit der Branche und dem Unternehmen selbst. Wenn sich dessen Lage durch „außerordentliche Entwicklungen“ verschlechtert, soll der Aufsichtsrat die Bezüge herabsetzen beziehungsweise in ungewöhnlichen Phasen für variable Lohnbestandteile eine Obergrenze festlegen. Außerdem muss der Aufsichtsrat künftig selbst über die Vorstandsverträge befinden, eine Delegation an einen Ausschuss ist untersagt.
Vorstände von börsenotierten Aktiengesellschaften dürfen frühestens zwei Jahre nach ihrem Ausscheiden in den Aufsichtsrat wechseln. Damit soll eine effektivere Kontrolle des Unternehmens erreicht werden. Ausnahme: Der Vorschlag erfolgt von Aktionären, die zusammen mindestens 25 Prozent der Anteile halten. Topmanager dürfen Aktienoptionen künftig erst nach vier und nicht wie bisher nach zwei Jahren einlösen.
SPD wollte noch weiter gehen
Wirtschaftsverbände und Konzerne wiesen die Pläne von Union und SPD als überzogen zurück. Kritik hat auch die von der Regierung eingesetzte Kommission für gute Unternehmensführung geübt, die einen Verhaltenskodex für Konzerne erarbeitet. Das Gremium sieht sich geschwächt und seine Arbeit entwertet.
Laut SPD-Chef Franz Müntefering ist das nun beschlossene Gesetz nur ein erster Schritt. „Damit ist das Problem noch nicht gelöst. Da muss noch mehr getan werden.“ Die Sozialdemokraten haben sich in der Koalition nicht mit ihrer Forderung durchsetzen können, die Absetzbarkeit von Managergehältern und Abfindungen auf eine Million Euro im Jahr zu begrenzen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.06.2009)

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