Steuerflucht: EU-Registrierkasse für Konzerne

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Die EU-Kommission will gängige Schlupflöcher zur legalen Umgehung von Steuern stopfen und forciert einen automatischen Informationsaustausch zwischen nationalen Behörden.

Brüssel. Dass die EU-Kommission mit der steuerlichen Zahlungsmoral der internationalen Großkonzerne alles andere als zufrieden ist, ist keine Überraschung – schließlich sind die Steuerbeträge, die Apple, Google und Co. bis dato in Europa entrichtet haben, lächerlich gering. Die Tatsache, dass den europäischen Staatshaushalten pro Jahr durch Umgehung und Vermeidung von Steuern geschätzte 50 bis 70 Milliarden Euro entgehen, hat die Brüsseler Behörde dazu veranlasst, den trickreichen Konzernen nun den Kampf anzusagen. Am gestrigen Donnerstag präsentierten EU-Wirtschaftskommissar Pierre Moscovici und der für den Euro zuständige Kommissionsvizepräsident, Valdis Dombrovskis, einen Plan zur Bekämpfung der legalen Steuerflucht.

Wie es bei derartigen legistischen Unterfangen mittlerweile Usus ist, basiert der Plan der Kommission auf drei Säulen: einer neuen Richtlinie über den Umgang mit Steuervermeidung, einer Novelle der bereits existierenden Amtshilferichtlinie sowie einer EU-Liste der unkooperativen Steueroasen. Sofern die Mitgliedstaaten grünes Licht geben und das Europaparlament seine Position kundtut (es hat in Wettbewerbsfragen kein Mitspracherecht und wird von Kommission und Rat lediglich konsultiert), könnte diese Liste bereits 2017 erstellt werden. Einen weiteren Mosaikstein, den Vorschlag zu einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage für Unternehmenssteuern, will die Kommission im Lauf des Jahres hinzufügen. „Für Unternehmen, die Steuermissbrauch auf Kosten anderer treiben, sind die Tage gezählt“, warnte Moscovici gestern. An eine Harmonisierung der Körperschaftsteuer denkt man in der Brüsseler Behörde allerdings nicht: „Faire Besteuerung erfordert keine Einheitssätze“, heißt es im offiziellen Beipackzettel zum gestrigen Entwurf.

Lizenzen auf Reisen

Die vorgeschlagene neue Steuervermeidungsrichtlinie zielt darauf ab, die am häufigsten verwendeten Schlupflöcher zu stopfen. Beispielsweise die Auslagerung geistigen Eigentums an eine in einem Niedrigsteuerland situierte Tochtergesellschaft – diese erhält in der Folge von anderen europäischen Konzerntöchtern hohe Tantiemen für die Nutzung der Lizenz, wodurch sich deren Gewinn entsprechend verringert. In Hinkunft soll es den nationalen Steuerbehörden möglich sein, auf betriebswirtschaftlich ungerechtfertigte Verlagerungen von Lizenzen durch die Einhebung einer „Fluchtsteuer“ (Exit Tax) zu reagieren. Generell sollen jene Länder, in denen Konzerne Umsatz erwirtschaften, eine Sonderabgabe einheben dürfen, falls ein Unternehmen Profite an einen Standort verschiebt, an dem die effektive Steuerlast mindestens 40 Prozent unter dem Niveau des Herkunftsstaats liegt. Ähnliche Gegenmaßnahmen sind bei Steuervermeidung mittels Dividendenzahlungen und Krediten, die Konzerntöchter aneinander vergeben, vorgesehen.

Um effektiv Steuern eintreiben zu können, sind die nationalen Behörden allerdings darauf angewiesen, einen möglichst detaillierten Einblick in die Finanzstrukturen der internationalen Multis zu erhalten. Erleichtert werden soll diese schwierige Aufgabe durch die Revision der Amtshilferichtlinie: Sie sieht einen automatischen Datenaustausch zwischen europäischen Steuerbehörden vor und erfüllt vereinfacht ausgedrückt die Funktion einer Registrierkasse für Großkonzerne. Und als eiserne Reserve hat die Kommission in ihren Vorschlag eine allgemein gehaltene Antimissbrauchsklausel eingebaut – sie soll zum Einsatz kommen, falls sich Unternehmen neue Methoden zur Gewinnverschiebung einfallen lassen, die nicht in der Steuervermeidungsrichtlinie vorgesehen wurden.

Google unter Druck

Vor allem US-Konzerne haben in Europa momentan eine schlechte Nachrede. In Rom wird dem Internetriesen Google jahrelanger Steuerbetrug vorgeworfen – die italienische Tochter soll überhöhte „Gebühren“ an den Mutterkonzern überwiesen und den italienischen Fiskus um rund 200 Mio. Euro geschädigt haben. Unter Druck ist Google auch in Großbritannien, wo das Unternehmen vergangene Woche umgerechnet 170 Mio. Euro an die Steuerbehörde überwiesen hat – mit dem Betrag sollen Forderungen, die bis ins Jahr 2005 zurückgehen, abgegolten werden.

Am Donnerstag schickte die in Schottland regierende Scottish National Party einen Brief an die EU-Kommission mit der Bitte, den Vorfall zu untersuchen – die britische NGO Tax Justice Network schätzt, dass Google jährlich rund 260 Mio. Euro Steuern zahlen müsste. 2013 setzte der Konzern in Großbritannien knapp 7,4 Mrd. Euro um und entrichtete dafür Steuern in der Höhe von 27 Mio. Euro – was einem Steuersatz von knapp 0,4 Prozent entspricht. Google weist alle Vorwürfe zurück und betont, sich an alle Vorschriften zu halten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.01.2016)

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