Coca-Cola blitzt im Flaschen-Streit vor EU-Gericht ab

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Der US-Getränkekonzern könne die Konturen seiner Flasche nicht als eingetragene Marke schützen lassen, so die Luxemburger Richter.

Der US-Getränkekonzern Coca-Cola kann die Konturen seiner Flaschen in Europa nicht als eingetragene Marke schützen lassen. Das Gericht der Europäischen Union wies am Mittwoch eine Klage des Unternehmens mit der Begründung ab, dass die Flasche keine Merkmale aufweise, die sie von anderen Produkten am Markt unterscheide.

Damit bestätigten die Luxemburger Richter eine Entscheidung des europäischen Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM). Coca-Cola wollte lediglich die Konturen seiner neuen Flaschen schützen lassen, die im Gegensatz zu den früheren Limonade-Flaschen aber nicht mehr die typische Riffelung aufweisen.

Das Unternehmen kann innerhalb von zwei Monaten noch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in die Berufung gehen.

(APA/Reuters)

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