Deutsche-Bank-Prozess: Fitschen und Ackermann freigesprochen

Fitschen und Ackermann wurden freigesprochen.
Fitschen und Ackermann wurden freigesprochen.(c) REUTERS (MICHAEL DALDER)
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Der Co-Chef der Deutschen Bank, sein Vorgänger und drei weitere Ex-Top-Manager wurden vom Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs freigesprochen.

Freispruch für fünf Top-Banker der Deutschen Bank: Co-Chef Jürgen Fitschen, seine Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie zwei weitere Ex-Banker haben sich nach einem Urteil des Münchner Landgerichts nicht wegen versuchten Prozessbetrugs im Fall Kirch strafbar gemacht. "Die Tatvorwürfe haben sich nicht bestätigt", sagte der Vorsitzende Richter Peter Noll am Montag in der Urteilsbegründung.

Die Staatsanwaltschaft habe nicht beweisen können, dass die fünf angeklagten Manager in einem Schadenersatzprozess des früheren Medienmagnaten Leo Kirch ein anderes Gericht belogen haben, urteilte die Strafkammer. Anfangs sei der Verdacht berechtigt gewesen, sagte Richter Noll. Die Rechtsabteilung der Deutschen Bank habe sich verdächtig verhalten. Aus Angst vor Durchsuchungen seien Dokumente ausgelagert worden. Das Verfahren dauerte fast ein Jahr.

Für Fitschen ist der Freispruch wenige Wochen vor seinem Abschied von der Spitze der Deutschen Bank ein letzter Triumph.

Die Staatsanwaltschaft hatte Fitschen und den anderen Bankern vorgeworfen, vor fünf Jahren vor dem Oberlandesgericht München die Unwahrheit gesagt zu haben, um die Deutsche Bank vor Schadenersatzzahlungen für die Pleite des Medienkonzerns Kirch zu bewahren. Für Ackermann und Breuer hatte die Staatsanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen gefordert, für Fitschen eine Bewährungsstrafe und eine Geldbuße. Noll hatte aber bereits mehrfach durchblicken lassen, dass ihn die Anklage nicht überzeugt.

Der 2011 gestorbene Medienunternehmer Leo Kirch hatte Breuer und die Deutsche Bank zeitlebens für den Zusammenbruch seines Konzerns verantwortlich gemacht, weil dieser sich Anfang 2002 in einem Fernsehinterview kritisch über die Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe geäußert hatte. Wenige Wochen nach dem Interview meldete Kirch Insolvenz an. Es folgte eine Welle von Prozessen. Anfang 2014 einigte sich die Bank mit den Kirch-Erben auf einen Vergleich und zahlte 925 Mio. Euro. Die Münchner Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die fünf Banker in dem damaligen Verfahren nicht wahrheitsgemäß vor Gericht ausgesagt haben und klagte sie an.

Die Angeklagten hatten die Vorwürfe von Anfang an zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft ließ aber nicht locker und stellte mehr als 40 Beweisanträge, um das Gericht von den Vorwürfen zu überzeugen. Dies gelang aber nicht. Vergangene Woche verlor Richter Noll die Geduld: Sichtlich empört warf er der Anklage "Vermutungen ins Blaue hinein" vor und lehnte einen Antrag auf erneute Durchsuchung der Deutschen Bank ab.

Ursprünglich war der Abschluss des Verfahrens schon im vergangenen Jahr geplant gewesen, hatte sich aber immer weiter verzögert. Der Anwalt des ehemaligen Deutsche-Bank-Vorstandsvorsitzenden Breuer, Norbert Scharf, hatte insbesondere Chef-Anklägerin Christiane Serini immer wieder vorgeworfen, das Verfahren absichtlich in die Länge zu ziehen. Für sie bedeuten die Freisprüche eine herbe Niederlage.

Erst vor wenigen Wochen war in Stuttgart ein Prozess gegen ehemalige Porsche-Manager mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Auch dort musste die Staatsanwaltschaft heftige Kritik für ihre Anklage einstecken.

(APA/dpa)

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