Rückruf für Dieselautos

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Themenbild(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Auch in Österreich müssen Fahrzeuge wegen Abgasüberschreitungen in die Werkstatt.

Wien/Berlin. Die Ergebnisse von Abgasuntersuchungen des deutschen Kraftfahrbundesamtes (KBA) haben nun auch Auswirkungen auf Österreich: Tausende Fahrzeuge von Opel, Mercedes und des VW-Konzerns (Audi, Porsche, VW) werden von den Herstellern in die Werkstätten zurückgerufen. Beim freiwilligen Rückruf gibt es Anpassungen bei der Abgasreinigung.

Wie viele Fahrzeuge in Österreich von den überhöhten Abgaswerten bei bestimmten Temperaturen betroffen sind, konnte das Verkehrsministerium nicht sagen. Europaweit sind es 630.000 Fahrzeuge allein von Mercedes, Opel, Audi, Porsche und VW. Auch bei anderen Herstellern kommt es zu überhöhten Abgaswerten. Dazu gehören Alfa, Dacia, Ford, Hyundai, Jaguar, Jeep, Land Rover, Nissan, Renault und Suzuki.

Diese Hersteller haben sich bisher nicht festgelegt, ob sie die betroffenen Fahrzeuge freiwillig in die Werkstatt zurückbeordern. Vorgeschrieben kann ihnen das nicht werden, weil die Überschreitungen im Rahmen der Gesetze erfolgen. Im österreichischen Verkehrsministerium erklärt man, für die Typzulassung ausländischer Modelle nicht zuständig zu sein. Es könne nur die jeweilige Behörde, die die Zulassung ausstellt, einschreiten.

Wie berichtet, geht es bei diesen Überschreitungen nicht um Manipulationen oder illegale Eingriffe der Hersteller. Vielmehr geht es um sogenannten Thermofenster: Bei bestimmten Umgebungstemperaturen reduziert die Motorsoftware die Abgasreinigung, das Fahrzeug stößt dann mehr Stickoxide aus.

Abschaltung wegen Kälte

Das ist zwar laut einer geltenden EU-Verordnung zulässig, falls ohne diese Reduzierung ein Motorschaden oder ein Unfall droht. Doch das KBA äußerte bei einer Reihe von Fahrzeugen Zweifel, ob das Zurückfahren der Abgasreinigung im jeweiligen Fall wirklich notwendig war. Die Hersteller führten beispielsweise Kälte als einen Faktor für eine Abschaltung an (sonst drohe eine Versottung). Doch bei manchen Herstellern setzt die Abschalteinrichtung schon bei 17 Grad Celsius ein.

Die Hersteller wurden daher in Deutschland aufgefordert, das Thermofenster auf „ein zulässiges Maß“ zu beschränken. (red./ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.05.2016)

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