Der Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann, hat einem Magazinbericht zufolge zu seinem 60. Geburtstag auf Kosten der Steuerzahler Gäste ins Bundeskanzleramt eingeladen. Das berichtete das ARD-Magazin "Report Mainz" am Montag unter Berufung auf einen Bericht des Bundeskanzleramts vom Mai 2009. Demnach fielen für die Veranstaltung Kosten für zusätzliches externes Servicepersonal in Höhe von 2100 Euro an. Die Kosten für das Abendessen konnten dem Bericht zufolge nicht errechnet werden.
Geld aus Budget des Kanzleramts
Die Aufwendungen seien aus den "etatisierten Haushaltsansätzen für Personal- und Sachkosten - Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt - finanziert" worden, heißt es dem ARD-Magazin zufolge in dem Bericht des Kanzleramts. Ackermann hatte demnach in einem Fernsehinterview von einem Angebot von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) berichtet, etwa 30 Freunde ins Bundeskanzleramt einzuladen.
Am Mittwoch muss die Bundesregierung den Haushaltsausschuss über die Kosten des Abendessens informieren. Die Deutsche Bank verweigerte laut "Report Mainz" eine Stellungnahme zu den Vorwürfen. Das Bundeskanzleramt habe nicht reagiert.
Das Kanzleramt hatte bereits im April auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Gesine Lötzsch zu dem Vorgang Stellung genommen, die Antwort fand zu dem Zeitpunkt jedoch kaum Beachtung. In der Antwort hieß es laut "Report Mainz", Merkel habe den Geburtstag des Bank-Chefs "zum Anlass genommen", ein Abendessen mit Vertretern aus Wirtschaft und Gesellschaft auszurichten.
Kritik an Kanzlerin Merkel
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Renate Künast, kritisierte den Vorgang. "Man kann als Kanzlerin nicht jemandem anbieten, auf Kosten des Steuerzahlers seinen 60. Geburtstag mit freier Entscheidung über 30 Gäste exklusiv mit gutem Wein und Essen im Kanzleramt zu feiern", sagte Künast "Report Mainz". Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, nannte die Einladung "nicht akzeptabel".
Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke, kritisierte dem Bericht zufolge: "Wenn aus einem privaten Anlass dort eingeladen wird, dann ist das nicht in Ordnung, das kann nicht auf Steuerkosten bezahlt werden."
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