USA: Betrugsprozess gegen Ratingagenturen

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Die US-Bank Morgan Stanley sowie die Ratingagenturen Moody's und Standard & Poor's sind mit einer Sammelklage konfrontiert. Sie sollen Risiken verschleiert haben. Experten sprechen von einem Durchbruch.

New York (Bloomberg/hie/höll). Nach diversen Fehleinschätzungen geraten Ratingagenturen vonseiten der Justiz unter Druck: Ein New Yorker Gericht ließ eine Sammelklage von Investoren gegen die US-Bonitätswächter Moody's und Standard & Poor's wegen irreführender Anlageurteile zu. Die Agenturen wollten die Klage verhindern – mit der Begründung, sie seien vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt.

Genau diese Annahme, mit der sich die Ratingagenturen stets von der Haftpflicht für ihre Bewertungen ausgenommen hatten, scheint durch die Klagszulassung vorerst widerlegt – oder zumindest in Zweifel gezogen. Nach Ansicht der New Yorker Richterin Shira Scheindlin können Einschätzungen der Agenturen durchaus als Grundlage für einen Prozess dienen, wenn ein Bonitätsgutachten nachweislich „ohne objektive Betrachtung der Fakten“ zustande kam. Außerdem, so stellte die Richterin fest, hätten die Agenturen völlig überhöhte Honorare erhalten.

Vorwurf: Betrug und Fahrlässigkeit

Experten sprechen von einem Durchbruch: „Früher haben sich die Ratingagenturen hinter dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verschanzt“, sagte US-Jurist Patrick Daniels. Nun können Betrugsvorwürfe gegen Ratingagenturen im Zusammenhang mit der Finanzkrise vor Gericht geprüft werden. Konkret werfen die beiden Kläger – die „Abu Dhabi Commercial Bank“ und das King County im US-Bundesstaat Washington – den Agenturen Moody's und S&P Betrug, Fahrlässigkeit und Vertragsverletzung vor. Geklagt wurde auch die US-Bank Morgan Stanley. Das Institut habe „faule“ Immobilienkredite gebündelt und diese in sogenannten „Structured Investment Vehicles“ (SIV) weiterverkauft. Die Agenturen hätten diese mit den höchstmöglichen Ratings versehen, um möglichst viele Anleger anzulocken. Die Beklagten weisen die Vorwürfe zurück.

Die Entscheidung des New Yorker Gerichts könnte Signalwirkung für weitere Klagen haben. Spätestens seit dem Beginn der Finanzkrise stehen Moody's & Co. im Kreuzfeuer der Kritik. Ihnen wird vorgeworfen, Finanzprodukte, die eigentlich längst wertlos waren, zu gut eingestuft zu haben. Die US-Investmentbank Lehman etwa verfügte noch wenige Tage vor ihrem Zusammenbruch über Topratings. Auch die isländische Pleitebank Kaupthing galt bis kurz vor ihrem Bankrott noch als zahlungsfähig. Die drei großen Agenturen Moody's, Standard & Poor's sowie Fitch (als einzige europäische Ratingagentur) müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, den Markt unter sich aufzuteilen. Konkurrenten hätten in diesem „natürlichen Oligopol“, wie es Experten nennen, keine Chance. Ein weiteres Problem ist, dass die beurteilten Firmen meistens für die abgegebenen Ratings zahlen – daher wird die Objektivität der Einstufungen in Zweifel gezogen.

Klagen auch in Österreich möglich

Der Linzer Wirtschaftsanwalt Gerhard Wildmoser prüft Klagen gegen Agenturen: „Es haben sich zahlreiche Anleger gemeldet.“ Seiner Ansicht nach sind Klagen in Europa sogar leichter möglich als in den USA. Denn die Agenturen müssen sich in der EU registrieren lassen und sich zur Einhaltung bestimmter Kriterien wie Objektivität und Gewissenhaftigkeit verpflichten.

Ein möglicher Kläger wäre die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA), der wegen des Kaufs von strukturierten Finanzprodukten ein Verlust von 380 Mio. Euro droht. Die Staatsagentur berief sich dabei auf die ausgezeichneten Ratings der Produkte. ÖBFA-Geschäftsführerin Martha Oberndorfer schließt eine Klage nicht aus: „Wir sind dabei, mit der Finanzprokuratur sämtliche Möglichkeiten zu prüfen.“

AUF EINEN BLICK

Ratingagenturen nahmen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung stets als Begründung, um für ihre Bewertungen nicht haften zu müssen. Die Zulassung einer Anlegerklage in New York könnte diese Annahme widerlegen. Moody's und Standard & Poor's werden Betrug, Fahrlässigkeit und Vertragsverletzung vorgeworfen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.09.2009)

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