Der Markenstreit um das tschechische Budweiser Bier und die in den USA gebraute Sorte "American Bud", in den auch seit 1999 das österreichische Unternehmen Ammersin involviert ist, ist auch durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dienstag weiter offen. Der tschechische Konzern wehrt sich dagegen, dass Ammersin "American Bud" vertreibt, weil die Bezeichnung "Budweiser" ein geschützter Begriff sei.
Die EU-Richter überließen es dem Handelsgericht in Österreich festzustellen, ob die Bezeichnung "Bud" als Ursprungsbezeichnung oder als geografische Herkunftsangabe einzustufen sei. Die Bezeichnung "Bud" könne außerhalb der EU nicht als Ursprungsbezeichnung geschützt werden, betonten die Richter. Dies würde Ammersin den Rücken stärken. Sollte sich jedoch erweisen, dass die Bezeichnung "Bud" in Tschechien als eine einfache geografische Herkunftsangabe anerkannt ist, sei sie in Österreich nur dann geschützt, wenn sie geeignet sei, den tschechischen Verbraucher darauf hinzuweisen, dass das damit bezeichnete Produkt aus einem Gebiet oder einem Ort in der Tschechischen Republik stammt, betonte der EuGH.
(APA)
WirtschaftswachstumDas Plus und Minus der EU-Länder im ersten Quartal
KreativDie Welt der Werbung
Cash-KaiserDiese Firmen horten am meisten Bargeld
''Plagiarius''Dreisteste Fälschungen ausgezeichnet
UrlaubÖsterreicher im EU-Ranking voran