Heta-Angebot angenommen, trotzdem Klagen

General view of the headquarters of defunct lender Austrian bank Hypo Alpe Adria in Klagenfurt
General view of the headquarters of defunct lender Austrian bank Hypo Alpe Adria in Klagenfurt(c) REUTERS (HEINZ-PETER BADER)
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Die Gläubiger der Hypo-Bad-Bank Heta nahmen das Rückkaufangebot zu 98,71 Prozent an. Dennoch ist das Thema nicht beendet. Die deutsche VGH-Versicherung etwa will Klage einreichen. Auch andere Gläubiger denken darüber nach.

Wien. Dass das Rückkaufangebot für die Anleihen der Hypo-Bad-Bank Heta angenommen werden würde, war bereits seit der Vorwoche klar. Vergangenen Dienstag hatte Finanzminister Hans Jörg Schelling ja erklärt, dass das notwendige Votum (je ein Viertel der Vor- und Nachranggläubiger, zwei Drittel aller Gläubiger) bereits zusammengekommen sei („Die Presse“ berichtete). Die genaue Zustimmungsrate wurde jedoch erst gestern, Montag, bekannt gegeben. Und diese war dann doch überraschend hoch.

98,71 Prozent der Gläubiger haben das Angebot in Summe angenommen. Vor allem unter den Vorranggläubigern war die Zustimmung mit 99,55 Prozent außerordentlich hoch. Die Nachranggläubiger waren indes mit 89,42 Prozent wesentlich kritischer, aber immer noch über den Erwartungen. Der Großteil der ausständigen und vom Land Kärnten mit einer Haftung versehenen Heta-Anleihen wird nun vom eigens dafür geschaffenen Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) angekauft. Kärnten ist das Haftungsrisiko gegenüber Dritten damit los, die Gefahr der Insolvenz des Bundeslandes gebannt, so der Plan.

Die Regierungen in Wien und Klagenfurt zeigten sich am Montag daher überaus erfreut über das Ergebnis. Dennoch ist das Thema immer noch nicht ganz beendet. Denn einige Gläubiger wollen sich nach wie vor gegen die aus ihrer Sicht unfaire Behandlung vor Gericht wehren: etwa die deutsche VGH-Versicherung. „Wir haben das Rückkaufangebot nur bei unseren Vorranganleihen angenommen. Bei den Nachranganleihen werden wir unsere Ansprüche einklagen“, bestätigt man der „Presse“ in der VGH-Firmenzentrale in Hannover die bevorstehende Klage.

Grund dafür ist, dass sowohl Vorrang- als auch Nachranganleihen zu 100 Prozent von Kärnten garantiert wurden. Bei den Vorranganleihen erhalten die Gläubiger laut dem Angebot jedoch 75 Prozent in Cash oder 100 Prozent in Form einer bis 2032 laufenden Nullkuponanleihe (die sie nach 50 Tagen um 90 Prozent an den KAF zurückverkaufen können). Die Nachranggläubiger erhalten hingegen nur 30 Prozent in Cash oder können zwei Heta-Anleihen gegen eine Nullkuponanleihe tauschen. „Aus unserer Sicht gibt es auch bei den Nachranganleihen weiterhin eine Ausfallbürgschaft Kärntens“, sagt VGH-Sprecher Christian Worms. Details über die Klage will VGH heute, Dienstag, bekannt geben.

Gläubiger sehen sich „genötigt“

Kritik an Finanzminister Schelling und dem Angebot kommt aber auch von Vorranggläubigern, die das Angebot angenommen haben. Sie erklären dies damit, dass sie „genötigt worden“ seien zuzustimmen. Grund dafür ist ein Passus im eigens für den Heta-Rückkauf adaptierten Finanzmarktstabilitätsgesetz. Demnach wird die Klagemöglichkeit gegenüber Kärnten für jene Gläubiger, die dem Angebot nicht zugestimmt haben, beschränkt, sobald das Angebot mehrheitlich angenommen worden ist. Auch hier könnte es noch Klagen wegen Verfassungswidrigkeit geben, heißt es.

Welche Chancen diese Klagen haben, ist unklar. So erklärte der VfGH in der Vergangenheit, dass in die Rechte der Gläubiger eingegriffen werden kann, wenn dieser Eingriff so gering wie möglich ist. Dass weiterhin ein Risiko besteht, wird aber auch aus den Angebotsunterlagen des KAF ersichtlich. Dort heißt es auf Seite 60: „Es ist nicht auszuschließen, dass ein Gericht, vor allem der österreichische Verfassungsgerichtshof, die Ansicht vertritt, dass die für die Angebote maßgeblichen Vorschriften wegen Verletzung verfassungsrechtlich geschützter Rechte verfassungswidrig sind.“

AUF EINEN BLICK

98,71 Prozent der Heta-Gläubiger haben das Angebot zum Rückkauf der vom Land Kärnten garantierten Anleihen der Hypo-Bad-Bank angenommen. Dennoch dürfte es weitere Klagen geben. Vor allem Nachranggläubiger sehen sich nach wie vor benachteiligt. Einige Vorranggläubiger fühlen sich zur Annahme des Angebots genötigt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.10.2016)

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