Fleischfabrikant trickst mit „Wurstlücke" Kartellamt aus

Fleischfabrikant Toennies in Rheda Wiedenbrueck
Fleischfabrikant Toennies in Rheda Wiedenbrueckdpa
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Der deutsche Unternehmer Clemens Tönnies spart sich 128 Millionen Euro Bußgeld. Eine nun eingeleitete Gesetzesänderung kommt für den Fiskus zu spät.

Das Bundeskartellamt hatte 2014 gegen 21 Wursthersteller Bußgelder von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt. 128 Millionen davon entfielen auf die Tochterfirmen Böklunder und Könecke des deutschen Fleischwarenfabrikanten Clemens Tönnies. Tönnies, auch Aufsichtsratschef von Schalke 04, ließ nach der Entscheidung des Kartellamtes die beiden Töchter aus dem Handelsregister löschen. Zuvor hatte er jedoch die beiden Firmen auf andere Gesellschaften seiner Zur-Mühlen-Gruppe übertragen. Wegen dieser Änderung im Konzern konnte die Behörde nun die Töchter wegen die Bußgeldzahlung nicht mehr belangen. Das Kartellamt musste das Verfahren gegen die zwei Tönnies-Firmen einstellen, berichtet „Spiegel-Online“.

Denn in Deutschland muss der Mutterkonzern, im Gegensatz zu vielen anderen EU-Ländern, nicht für die Strafe geradestehen, weil deutsches Recht nur bei der handelnden Konzerntochter ansetzt. In Juristenkreisen wird der Schritt von Tönnies als "Wurstlücke" bezeichnet.

Diese Gesetzeslücke ist mit der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) mittlerweile geschlossen worden, Ende September 2016 wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf verabschiedet.

>> Artikel auf "Spiegel-Online"

(red.)

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