Fleischlaberl-Klau: Chef bittet um Entschuldigung

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Jener Arbeitgeber, der seine Sekretärin wegen zwei verspeister Fleischlaberl kündigte, bittet diese offen um Entschuldigung und bietet eine gütliche Einigung an. Die Kündigung bleibt aber aufrecht.

Im Streit um die fristlose Kündigung einer Dortmunder Sekretärin nach dem Verzehr von zwei halben Sandwiches und eines Fleischlaibchens schlägt der Arbeitgeber der Frau versöhnliche Töne an. Der Chef der 59-Jährigen entschuldigte sich in einem offenen Brief bei der Sekretärin und bekannte die Bereitschaft des Bauverbands Westfalen zu einer gütlichen Einigung, wie der Verband am Montag in Dortmund bestätigte. Der Arbeitgeber dürfte allerdings weiter an der Trennung von der Mitarbeiterin festhalten.

Jahrelanges Fehlverhalten eingestanden

Seine Reaktion auf ein von der Sekretärin eingestandenes "jahrelanges Fehlverhalten" sei "menschlich zu hart gewesen", räumte der Verbands-Hauptgeschäftsführer Hermann Schulte-Hiltrop in dem Brief ein. Weiter heißt es in dem Schreiben, Präsidium und Hauptgeschäftsführung des Verbandes wollten nun "außergerichtlich eine gütliche Einigung" erzielen. Schulte-Hiltrop zeigte sich sicher, dass zwischen der Sekretärin und dem Verband "eine Vereinbarung gefunden wird, mit der beide Seiten gut leben können".

Fremdlaberl-Verzehr bisher geduldet

Der Rechtsstreit um die Kündigung der 59-Jährigen hatte deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. Die seit 34 Jahren bei dem Verband beschäftigte Sekretärin hatte sich an einem für andere Zwecke bereitgestellten Imbissteller bedient. Dies sei in der Vergangenheit geduldet worden, hatte die Frau Berichten zufolge bei einem gescheiterten Gütetermin vergangene Woche vor dem Arbeitsgericht Dortmund geltend gemacht.

In dem offenen Brief an die Sekretärin mit Datum vom Samstag nannte Schulte-Hiltrop als Grund für die Kündigung ein von der Frau eingeräumtes jahrelanges Fehlverhalten und den "daraus resultierenden irreparablen Vertrauensverlust". Einer Verbandsmitteilung zufolge entschuldigte sich der Hauptgeschäftsführer zugleich für seine "unsensible Vorgehensweise".

Es gebe sicher viele Gründe, "in besonderen Fällen eine fristlose Kündigung aussprechen zu müssen, aber im vorliegenden Einzelfall war ich mit einer fristlosen Kündigung juristisch nicht besonders gut beraten", erklärte Schulte-Hiltrop. "Selbst wenn meine Vorgehensweise einer rechtlichen Bewertung stand hält, so hätte ich mit mehr Fingerspitzengefühl handeln können."

(Ag. )

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