Österreichs Glücksspielmonopol beschäftigt EU-Gerichtshof

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Glücksspiel(c) AP (Kin Cheung)
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Geprüft wird, ob das Monopol mit der in der EU geltenden Niederlassungsfreiheit und dem freien Dienstleistungsverkehr vereinbar ist. Ein Deutscher war in Österreich wegen unerlaubten Glücksspiels verurteilt worden.

Das in Österreich geltende Glücksspielmonopol beschäftigt den Europäischen Gerichtshof. Vor dem EuGH fanden am Donnerstag Verhandlungen über eine Berufung eines deutschen Staatsbürgers statt, der vom Bezirksgericht Linz wegen unerlaubten Glücksspiels zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Die EU-Richter sollen nach Bedenken des Landesgerichts klären, ob das Glücksspielmonopol und die damit zusammenhängenden Strafvorschriften mit der in der EU geltenden Niederlassungsfreiheit und dem freien Dienstleistungsverkehr vereinbar sind. Der in erster Instanz Verurteilte argumentiert etwa, dass vor Erlass der entsprechenden Vorschriften in Österreich keine Untersuchung über die Gefahren der Spielsucht und die Möglichkeiten der Prävention vorausgegangen seien.

Öffentliche Werbung für Glücksspiel in Österreich

Außerdem fehle es in Österreich an einer kohärenten und systematischen Begrenzungspolitik. Verwiesen wird etwa darauf, dass das Fußballwettspiel Toto und der Lotto-Jackpot öffentlich beworben werden.

Außerdem sieht der in Österreich Verurteilte keine sachliche Rechtfertigung dafür, warum nur eine Aktiengesellschaft mit Sitz im Inland eine Konzession erhalten könne. Auch für die überlange Dauer der Konzessionen gebe es demnach keine sachliche Rechtfertigung. Nach der durchschnittlichen Verfahrensdauer ist mit einem Urteil in dieser Causa (C-64/08) noch heuer zu rechnen.

(APA)

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