Mitarbeiter wegen 80 Cent-Essensbon gefeuert

Essen in der Kantine eines Betriebes
Essen in der Kantine eines Betriebes(c) www.bilderbox.com (Bilderbox.com)
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Ein 35-jähriger Einkäufer wurde fristlos entlassen, weil er seine Lebensgefährtin in der Firmenkantine mit einem 80 Cent-Essensbon eingeladen hat. Der Betriebsrat hat der Kündigung zugestimmt.

Erneut muss sich ein Arbeitsgericht mit einer fristlosen Kündigung wegen einer Bagatelle befassen. Ein 35 Jahre alter Mitarbeiter des Sportbekleidungsherstellers Erima (Pfullingen) wurde fristlos entlassen, weil er für seine Lebensgefährtin einen Essensbon im Wert von 80 Cent in der Kantine benutzt hatte.

Planmäßig vorgegangen, Vertrauen verloren

Im Erima-Fall hatte das Unternehmen argumentiert, dass der als Einkäufer tätigte 35-Jährige planmäßig vorgegangen sei, als er sich von einem Kollegen eine Essensmarke für seine Freundin besorgt habe. Die Essenmarken im Wert von 80 Cent stellen einen Zuschuss dar, es muss von jedem Mitarbeiter noch ein bestimmter Betrag in bar bezahlt werden. Die Essenmarken sind kontingentiert und mit dem Namen des Mitarbeiters versehen. Man habe durch die Tat das Vertrauen in den Beschäftigten verloren, der über einen millionenschweren Einkaufsetat verfügen kann. Der Betriebsrat hatte der fristlosen Kündigung zugestimmt.

Ordentliche Kündigung abgelehnt

Die Anwälte des Betroffenen meinten, im Rahmen einer Interessenabwägung, wie sie auch das Bundesarbeitsgericht fordere, hätte auch eine Abmahnung ausgereicht. Das Angebot, die fristlose in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln, nahm der Kläger nicht an, so dass nun das Arbeitsgericht entscheiden muss.

Das Gericht werde nun voraussichtlich im Mai über den Fall verhandeln.

(Ag. )

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