Schuldenberg: Berlin will Staaten pleitegehen lassen

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Um Krisen wie in Griechenland künftig zu vermeiden, macht sich die deutsche Regierung für ein Insolvenzrecht für zahlungsunfähige EU-Länder stark. Ökonomen zeigen sich teils erfreut, teils entsetzt.

Wien. Die Zauderer wollen endlich wieder als Vorreiter gelten. Alle Welt murrt über die deutsche Bundesregierung, weil sie sich in der Frage der Finanzhilfe für Griechenland nur zögerlich zu einer Linie durchringen konnte. Zu schlechter Letzt hat sie den im Volk höchst unbeliebten Rettungsanker im Wert von 25 Mrd. Euro doch noch auswerfen müssen. Jetzt geht es Kanzlerin Angela Merkel, der CDU und der FDP darum, solche Krisen künftig zu verhindern.

Die Koalition fordert ein geordnetes Insolvenzrecht für zahlungsunfähige EU-Staaten, also einen rechtlichen Rahmen, wie es ihn für Unternehmen und Privatpersonen längst gibt. Auch die Opposition soll mit ins Boot geholt werden, um den Vorschlag dann geeint in Brüssel durchzusetzen.

Ganz neu ist die Idee freilich nicht. Schon im März traute sich Bundespräsident Horst Köhler, das „Undenkbare zu denken“. Das kommt nicht von ungefähr: Zu Zeiten der Argentinienkrise im Jahr 2001 war er Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF), und seine Stellvertreterin Anne Krueger präsentierte in der Folge den ersten Vorschlag für eine geordnete Abwicklung von insolventen Staaten.

Erster Anlauf von den USA verhindert

Vorbild war schon damals das US-Insolvenzrecht. Was das berühmte „Chapter Eleven“ für Unternehmen regelt, sieht das „Chapter Nine“ für Gebietskörperschaften vor, von der Gemeinde bis zum Bundesstaat. Doch ausgerechnet am Widerstand der Amerikaner scheiterte der IWF-Vorschlag nach zwei Jahren Diskussion. Dahinter standen die Lobbyisten der Wall Street. Denn Banken und Versicherungen wären die Verlierer einer Neuregelung gewesen.

Als Käufer von Staatsanleihen sind sie die größten Gläubiger bei einem Staatsbankrott. Bei Staatsbankrotten der Vergangenheit setzten sie sich im „Pariser Club“ oder „Londoner Club“ mit den zahlungsunfähigen Staaten zusammen und verhandelten über einen „Haircut“, also einen teilweisen Schuldenerlass. Wer als Einzelperson Bonds gekauft hatte, ging meistens leer aus.

Bevor es aber zu einem Staatsbankrott kommt, gilt er offiziell als „undenkbar“. Damit gelten Staatsanleihen a priori als 100 Prozent sicher – bis das Gegenteil bewiesen ist. Gut ausgestiegen sind die Banken bislang im Fall Griechenland. Wenn sie Glück haben, tragen die Steuerzahler die gesamte Last – weil die zwischenstaatlichen Kredite zwar einen Staatsbankrott verhindern, aber nicht zurückgezahlt werden. Das ist das Hauptmotiv für den deutschen Vorstoß: Bei einem Insolvenzverfahren müssten jedenfalls auch die Gläubiger Federn lassen.

Daraus erwächst die Gefahr, dass Banken in die Insolvenz schlittern – und letzten Endes erst recht der Steuerzahler blutet. Das ist die Befürchtung des deutschen Wirtschaftsweisen Peter Bofinger: „Bevor man über ein Insolvenzrecht nachdenkt, müsste die Aufsicht den Banken verbieten, so hohe Kredite an Staaten zu vergeben. Im Moment gibt es da überhaupt keine Obergrenze.“

Für Christian Helmenstein stehen hingegen die Vorteile einer geordneten Abwicklung im Vordergrund. Der Chefökonom der Industriellenvereinigung (IV) brachte die Diskussion in Österreich ins Rollen: „Statt einer undurchsichtigen Ad-hoc-Reaktion wie jetzt gäbe es von vornherein klare Spielregeln: Die Banken müssten höhere Risikoaufschläge verlangen und würden so den Regierungen signalisieren, dass ihr Gebaren von den Märkten nicht goutiert wird.“

„Verzerrende Anreize“

Sein Kollege Jürgen Matthes vom Institut der Deutschen Wirtschaft Köln befürchtet den gegenteiligen Effekt. Der berüchtigte „Moral hazard“, die Verlockung einer günstigen Lösung auf Kosten der anderen, werde durch ein Insolvenzrecht nur verlagert, von den Gläubigern auf die Schuldner: „Wenn man es den Staaten mit der Entschuldung zu einfach macht, werden sie umso leichtsinniger wirtschaften.“ Solche „verzerrenden Anreize“ seien schon deshalb wahrscheinlich, weil die Staaten „von vornherein in der stärkeren Position sind“. Denn im Gegensatz zu einem Unternehmen und einer Privatperson sind sie souverän – niemand könne sie zwingen, ihre Vermögenswerte zu verkaufen, um Gläubiger zu befriedigen: „In diesem Sinn ist es gar nicht vorstellbar, dass ein Staat im üblichen Sinne bankrottgeht.“

Eine solche zwangsweise Verwertung des Familiensilbers stellt sich aber Helmenstein vor. Grundstücke, Gebäude, Wasserrechte? „Was verwertbar ist und was nicht, muss ausdiskutiert werden.“ Die Erlöse sollen in einen Fonds fließen, aus dem die Gläubiger bedient werden. So weit geht der deutsche Vorschlag nicht, und es ist unklar, ob er völkerrechtlich möglich wäre. Doch selbst ohne diese Möglichkeit bliebe Helmenstein ein Verfechter eines Insolvenzverfahrens: Im Vergleich zu den bisherigen Lösungen „wäre es das kleinere Übel“. EU Seite 4

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.05.2010)

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