Umstrittenes Swift-Abkommen in Kraft getreten

Generell ausgeschlossen vom Datenaustausch sind innereuropäische Zahlungen über die SEPA.
Generell ausgeschlossen vom Datenaustausch sind innereuropäische Zahlungen über die SEPA.(c) AP (BERND KAMMERER)
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Seit heute dürfen die USA Daten europäischer Bankkunden auswerten. Ziel ist, die Finanzquellen mutmaßlicher Attentäter trockenzulegen.

Das umstrittene Swift-Abkommen zur Abfrage von Daten europäischer Bankkunden durch US-Terrorfahnder tritt am heutigen Sonntag in Kraft. Das Abkommen ermöglicht den US-Behörden den Zugriff auf Daten von Millionen europäischen Bankkunden, die Geld ins Ausland überweisen. Dies betrifft Überweisungen in Länder außerhalb der EU und Zahlungen aus solchen Ländern. Die USA wollen mit den Swift-Daten Terroristen auf die Schliche kommen.

Bereitgestellt werden die Daten vom belgischen Finanzdienstleister Swift (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication), der täglich 15 Millionen Überweisungen zwischen 8300 Banken weltweit abwickelt. Datenschützer haben massive Kritik am Abkommen geübt, das auch eine rückwirkende Auswertung von Bankdaten erlaubt. Auf Kritik stößt auch die lange Speicherdauer der Daten von fünf Jahren.

Die USA nutzten die Überweisungs-Daten von europäischen Privatbürgern und Unternehmen bereits seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 bis Ende 2009 im Rahmen ihres "Terrorist Finance Tracking Program" (TFTP). Ziel ist, die Finanzquellen mutmaßlicher Attentäter trockenzulegen. Das neue Abkommen wurde nötig, weil die Daten seit Jahresbeginn auf europäischen Servern lagern und nicht mehr in den USA.

Datenschützer warnen, dass theoretisch jeder EU-Bürger ins Visier der Terror-Fahnder geraten könnte, der wissentlich oder unwissentlich eine Überweisung über Swift abwickelt. Wenn etwa Max Mustermann unter Terrorverdacht gerät, weil er Geld aus Pakistan erhalten oder eine Überweisung dorthin getätigt hat, übermittelt Swift nicht nur seine persönlichen Daten. Stattdessen erhalten die US-Terrorfahnder im Paket alle Daten von Bürgern aus Mustermanns Stadt, Region oder Land, die ebenfalls Geldgeschäfte mit Pakistan gemacht haben. Die US-Fahnder haben für eine Speicherdauer von fünf Jahren Zugriff auf den Absender einer Überweisung, den Empfänger, die Kontonummer, die Adresse und die Personalausweis-Nummer.

Bankkunden können bei den nationalen Datenschutzbehörden Auskunft über die Verwendung ihrer Angaben verlangen. Zudem kann ein EU-Bürger bei Verdacht auf Missbrauch eine Beschwerde bei den US-Behörden einlegen. Die EU-Polizeibehörde Europol überprüft, ob ein Terrorverdacht begründet ist; EU-Beamte überwachen zudem in den USA die Auswertung der Daten.

Generell ausgeschlossen vom Datenaustausch sind innereuropäische Zahlungen über die "Single Euro Payments Area" (SEPA). Erkennbar sind sie an der internationalen BIC- und IBAN-Bankennummer. Wenn eine solche genutzt wird, bleiben die US-Terrorfahnder automatisch ausgeschlossen.

(Ag.)

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