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Spanien muss Immo-Verkäufern Steuern zurückzahlen

13.08.2010 | 13:01 |   (DiePresse.com)

Spanien muss Privatpersonen, die zwischen 1997 und 2006 Immobilien verkauft haben, Millionen an Steuern zurückzahlen. Denn damals wurden EU-Bürger höher besteuert als Spanier.

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Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs stehen Bürgern aus der EU sowie der Schweiz, die in den Jahren 1997 bis 2006 eine Immobilie in Spanien verkauft haben, Steuerrückzahlungen in Millionenhöhe zu. Das Gericht hatte entschieden, dass die spanische Regierung die Veräußerungsgewinne nicht-spanischer, privater Verkäufer zu Unrecht mit 35 Prozent besteuert hatte. Spanier hingegen mussten auf die Gewinne ihrer Verkäufe nur 15 Prozent Steuern zahlen.

Bis zu 800.000 betroffene Bürger

Nach Berechnungen der Banca Española sowie Studien der Boston Consulting Group haben im Jahr 2006 allein 100.000 Deutsche, Österreicher und Schweizer auf privatem Weg eine Immobilie in Spanien verkauft. „Rechnet man diese Zahl auf die Jahre 1997 bis 2006 hoch, dürften bis zu 800.000 Personen aus diesen Ländern von den Rückzahlungen profitieren“, sagt Arno Jochmann von der Foxtrott Immobilienmanagement GmbH. Das Münchner Unternehmen arbeitet eng mit der spanischen Anwaltskanzlei Costa, Alvarez, Manglano & Associates zusammen, welche die Interessen der ausländischen Immobilien-Verkäufer vertritt.„Durchschnittlich können die ehemaligen Immobilienbesitzer mit Rückzahlungen von bis zu 30.000 Euro rechnen“, sagt Arno Jochmann. Die ersten 100 EU-Bürger, vorwiegend aus Großbritannien, hätten bereits Rückzahlungen erhalten.

Ansprüche bis Mitte November anmelden

Wer ebenfalls Ansprüche geltend machen möchte, muss sich beeilen: Die Anträge auf Rückerstattung müssen vor Mitte November 2010 bei den spanischen Gerichten eingereicht werden. Für alle Fragen sowie Kontaktmöglichkeiten zu den Anwälten hat die Münchner Foxtrott Immobilienmanagement GmbH gemeinsam mit ihrer spanischen Partnerfirma Schmack Immobilien eigens eine Webseite sowie eine Hotline eingerichtet:

0049 89 / 67 37 08 11.

(Red.)

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1 Kommentare
Gast: Konrad33
13.08.2010 16:31
0 0

Jetzt bitte auch die Erbschaftssteuer

entsprechend anpassen, denn auch dabei werden EU Buerger wesentlich schlechter gestellt als Spanier.