Italien rebelliert gegen die geplante Schuldenbremse

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Die italienische Regierung will sich nicht vorschreiben lassen, in welcher Höhe sie ihre Staatsschulden abbauen soll. Der große Widerstand dürfte wohl auch damit zu tun haben, dass das Land hauptbetroffen wäre.

Wien/Bloomberg. Italien weist den Vorstoß Deutschlands, wonach die Schuldenkaiser der Eurozone zu einem Abbau ihrer Verbindlichkeiten angehalten werden müssten, entschieden zurück. Die deutsche Regierung hat klargestellt, dass sie einer Ausweitung des 750 Mrd. Euro schweren Rettungsschirms nur zustimmen wird, wenn die Defizit-Regeln verschärft werden. Italien wiederum will nicht, dass konkrete Ziele festgeschrieben werden.

Derzeit ist ein Gesetzesvorschlag geplant, wonach alle Länder, deren Schuldenstand die Maastricht-Grenze von 60Prozent der Wirtschaftsleistung übersteigt, ihre Außenstände reduzieren müssen. Konkret um jährlich ein Zwanzigstel jener Summe, die über der 60-Prozent-Marke liegt. Über diesen Vorschlag werden die Finanzminister der Eurozone kommende Woche beraten. Rom führt jene Gruppe an, die sich bereits im Vorfeld querlegt.

Der Widerstand dürfte wohl auch damit zu tun haben, dass Italien hauptbetroffen wäre: Das Land ist mit 120 Prozent seines BIPs verschuldet. In absoluten Zahlen ist der italienische Schuldenberg mit 1,8 Billionen Euro der höchste in ganz Europa.

„Verheerendes Signal“

„Was für ein Signal würde es senden, wenn man versucht, die Schuldenkrise in den Griff zu bekommen, aber nicht dazu bereit ist, das Thema Schuldenreduzierung ernst zu nehmen?“, meint Carsten Brzeski, Volkswirt bei der ING Group. „Wenn man sich nicht zum Gespött der ganzen restlichen Welt machen will, muss man ein in konkreten Zahlen angegebenes Ziel festlegen.“

Die Vertreter hoch verschuldeter Länder können freilich darauf verweisen, dass die Eurogruppe die Einhaltung der Maastricht-Grenzen auch bisher nicht besonders ernst genommen hat. Seit der Einführung der Gemeinschaftswährung 1999 wurden sie noch nie durchgesetzt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.02.2011)

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