EuGH: Versicherungen müssen Unisex-Tarife anbieten

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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Berücksichtigung des Geschlechts als "Risikofaktor" für Versicherungsbeiträge diskriminierend wirkt.

Versicherungen müssen künftig einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-236/09). Die bisher übliche Berücksichtigung des Geschlechts als "Risikofaktor" für Versicherungsbeiträge diskriminiere Frauen und sei deswegen ungültig. Die Versicherungsbranche müsse bis spätestens 21. Dezember 2012 Unisex-Tarife unabhängig vom Geschlecht anbieten. Große Anbieter warnen bereits, dass nun die Tarife für alle teurer würden.

Zwar ist die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ein Grundsatz des EU-Rechts, doch bisher gibt es bei Versicherungen Ausnahmeklauseln. So werden Versicherungstarife nach dem statistischen Risiko kalkuliert. Dabei spielt das Geschlecht häufig eine zentrale Rolle. Weil Frauen statistisch gesehen einige Jahre älter als Männer werden, zahlen sie zum Beispiel höhere Beiträge für eine private Rentenversicherung. Umgekehrt bezahlen Frauen weniger für die Kfz-Versicherung, weil sie weniger Unfälle verursachen.

Eine solche Ausnahmeregel "läuft der Verwirklichung des Ziels der Gleichbehandlung von Frauen und Männern zuwider und ist daher nach Ablauf einer angemessenen Übergangszeit als ungültig anzusehen", urteilten die Richter. Die EU habe sich das Ziel gesetzt, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern.

Werden Versicherungen nun teurer?

Das Gericht verwies auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie von 2004, die geschlechtsneutrale Prämien schon von 2007 an verlange und eine Überprüfung nach fünf Jahren - also Ende 2012 - vorsehe. Ausnahmen seien nur erlaubt, wenn das Geschlecht ein "bestimmender Risikofaktor" ist und dies durch versicherungsmathematische und statistische Daten untermauert werden kann. Im konkreten Fall hatte ein belgisches Gericht die höchsten EU-Richter um Prüfung der Ausnahmebestimmung gebeten.

Die österreichische Versicherungsbranche hat "schwerwiegende Bedenken" bezüglich der Einführung von Unisex-Versicherungs-Tarifen, also gleichen Prämien für Frauen und Männer. Sorge bereite auch eine mögliche Ausdehnung auf andere Aspekte der Prämienkalkulation wie etwa das Alter, so Branchenvertreter heute in einer Pressekonferenz anlässlich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Aus für Unisex-Tarife per 21. Dezember 2012. Für Frauen etwa könnte es zu Verteuerungen in der Autoversicherung oder bei der Ablebensversicherung und zu niedrigeren Prämien in der Rentenversicherung kommen.

(APA)

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Kommentare

Es lebe der Unterschied!

Der EuGH zwingt Versicherungen zur Gleichbehandlung. Was diese prompt als Aufruf zur Preissteigerung verstehen. Na fein!

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