Euro-Pakt: Regierung gehen Partner für Mehrheit aus

Zweidrittelmehrheit gesucht für Änderung des EU-Vertrags
Zweidrittelmehrheit gesucht für Änderung des EU-Vertrags(c) APA/ROLAND SCHLAGER (Roland Schlager)
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Für die Erweiterung des EFSF-Rahmen und den ESM reicht eine einfache Mehrheit. Für die Abänderung des EU-Vertrags braucht die Regierung eine Oppositionspartei für eine Verfassungsmehrheit. FPÖ und BZÖ winken ab.

Die Stabilisierung des Euro mittels Verstärkung des bestehenden Euroschutzschirms (EFSF) und rechtlicher Verankerung des künftigen permanenten Schutzschirms (ESM) sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Euro bedürfen parlamentarischer Abstimmungen, für die zwei einfache sowie eine Zweidrittelmehrheit vonnöten sind. Obwohl noch Anfang der Woche  etwa ÖGB-Chef Erich Foglar damit gerechnet, dass die Euroschutzschirme keiner Zustimmung im Nationalrat bedürften, geht das Finanzministerium "nach dem derzeitigen Stand" von notwendigen Parlamentsbeschlüssen aus.

Nach der FPÖ hat Parteichef Josef Bucher für die BZÖ die parlamentarische Mitwirkung an der Einrichtung des künftgen Euroschutzschirms ebenfalls schon ausgeschlossen.

Einfache Mehrheiten für EFSF und ESM

Die Aufstockung des derzeitigen Rettungsfonds EFSF für Eurostaaten von 440 auf 880 Milliarden Euro würde eine Erhöhung des bisherigen Haftungsrahmens von 15 auf 25 Milliarden Euro notwendig machen. Die dafür nötige Änderung des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes kann mit einfacher Mehrheit das Parlament passieren. Der ESM, der nach dem EFSF 2013 zu arbeiten beginnen soll, werde auf Basis eines völkerrechtlichen Vertrags errichtet, was ebenfalls einen normalen Parlamentsbeschluss notwendig macht. Der ESM macht einen Kapitaleinschuss durch Österreich in Höhe von etwa 2,2 Milliarden Euro nötig, die Zuschusszusagen betragen 17,3 Milliarden Euro - also weniger als der (vergrößerte) Haftungsrahmen des EFSF.

Nach Ansicht des Finanzministerium werde der Kapitaleinschuss "nicht defizitwirksam" und auch die Neuverschuldung erhöhe sich dadurch nicht.

Ball liegt bei den Grünen

Eine Zweidrittelmehrheit erfordert dagegen die notwendige Änderung des Artikel 136 des EU-Vertrags. Der Artikel 136 des Lissabon-Vertrags behandelt Maßnahmen zur Koordinierung der Haushaltsdisziplin.

Teil der neuen EU-Vereinbarung ist, dass künftig verschärfte Defizitregeln gelten: Geldstrafen drohen dann nicht nur bei einer zu hohen Neuverschuldung von mehr als drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP), sondern auch bei einem Gesamtschuldenstand von mehr als 60 Prozent des BIP. Damit werden die Sanktionen im Fall eines Verstoßes gegen die sogenannten Maastricht-Kriterien deutlich verschärft.

Die Koalitionsregierung kann eine Zweidrittelmehrheit mit Hilfe jeder Oppositionspartei erzielen. Doch zwei der drei möglichen Partner haben sich bereits festgelegt.

Für die größte Oppositionspartei hat FPÖ-Finanzsprecher Elmar Podgorschek eine Zustimmung bereits grundsätzlich ausgeschlossen: "Wir werden dem auf keinen Fall zustimmen. Wir lehnen diesen Euro Rettungsschirm aus grundsätzlichen Erwägungen ab." Auch FPÖ-Chef Heinz Christian Strache hat  sich hinsichtlich der rechtlichen Verankerung des permanenten Schutzschirms (ESM) in dieser Richtung geäußert. Er beschwor einmal mehr düstere Zeit herauf: "Wir werden zu Schuldnern von Bankrottstaaten wie Griechenland, Portugal und Irland - und das auf Lebenszeit."

Das BZÖ hat sich ebenfalls schon festgelegt. "Da gibt es keine Verhandlungsbasis für uns, da können wir nicht einmal in Verhandlungen treten", sagte deren Chef Bucher in Wien. Der Steuerzahler müsse die diversen Rettungsaktionen bezahlen, das sei für seine Fraktion nicht akzeptabel.

Von den Grünen steht eine Festlegung diesbezüglich noch aus. Mehr scheint aber FPÖ-Chef Strache zu wissen. "Die Grünen sind bei entscheidenden Fragen immer wieder umgefallen und ich fürchte, sie werden auch hier ihre unglaubwürdige Rolle weiterspielen", prophezeite er.

(APA)

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