Das Bundesverfassungsgericht wird am 5. Juli die Zulässigkeit der deutschen Beteiligung am Euro-Rettungsschirm verhandeln.
Geklagt hat eine Gruppe um den Euro-Skeptiker Joachim Starbatty. Die Hilfen sind aus Starbattys Sicht mit den EU-Verträgen nicht vereinbar. Die Kläger befürchten, dass sich die EU langfristig zu einer Finanz- und Transferunion entwickelt.
Im Rahmen des Rettungsschirms kann Deutschland Garantien für Kredite an Euro-Länder in Höhe von bis zu 148 Milliarden Euro abgeben. Insgesamt hat der Rettungsschirm ein Volumen von 750 Milliarden Euro. Er soll die Finanzmärkte von weiteren Spekulationen über Staatspleiten in der Euro-Zone abbringen.
(APA)
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