Venezuela verstaatlicht seinen Goldsektor

Venezuela verstaatlicht seinen Goldsektor
Venezuela verstaatlicht seinen Goldsektor(c) Reuters
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Venezuelas Präsident Hugo Chavez will damit die "nationale Unabhängigkeit" stärken. Im Ausland gelagerte Goldvorräte werden heimgeholt.

Venezuela hat seinen Goldsektor verstaatlicht: Präsident Hugo Chavez unterzeichnete am Dienstag ein Gesetz, wonach die Förderung und der Export von Gold allein dem Staat obliegen. Ziel des Gesetzes sei die "Stärkung der nationalen Unabhängigkeit", sagte Chavez während einer von den staatlichen Medien übertragenen Sitzung des Kabinetts.

Dabei hielt er einen Goldbarren aus den Beständen der venezolanischen Zentralbank in die Höhe. Sie hat derzeit 154 Tonnen Gold in ihren Beständen - zur Zeit sind diese 7,2 Mrd. Dollar (4,98 Mrd. Euro) wert.

Vier Fünftel der Goldbestände lagern in England

Chavez hatte das Gesetz vor einer Woche angekündigt und es auch mit dem Kampf gegen "bewaffnete Banden und den Schmuggel" vor allem im Süden des Landes begründet. Dort stammten 60 Prozent der Goldproduktion aus staatlich nicht genehmigten Minen. Offiziell fördern bisher drei Unternehmen Gold in Venezuela: Minverven im Staatsbesitz, die russische Firma Rusoro und die kubanische Geominsal.

In der Kabinettssitzung kündigte Chavez zudem an, "binnen Wochen" werde die erste Lieferung von im Ausland gelagerten venezolanischen Goldvorräten in der Heimat eintreffen. Es handle sich um rund 211 Tonnen im Wert von rund elf Milliarden Dollar. Venezuela hat vier Fünftel seiner Goldvorräte in Großbritannien eingelagert, vor allem in den Tresoren der Bank of England.

Seit 2007 Kontrolle über Energiebereich

Die venezolanische Regierung hatte schon 2007 die Kontrolle über die strategischen Energiebereiche des Landes übernommen. 2010 übernahm sie bereits die Kontrolle über 500.000 Hektar Land, wo Gold gefördert werden kann. Der autoritär regierende Chavez hat sich vom Parlament umfassende Vollmachten geben lassen. Seit Ende Dezember hat der Linkspopulist das Recht, für eineinhalb Jahre per Dekret am Parlament vorbei Gesetze zu erlassen.

(APA)

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