Deutschland: Verfassungsgericht billigt Eurorettung

Verfassungsgericht entscheidet ueber Eurorettung
Verfassungsgericht entscheidet ueber Eurorettung(c) Dapd (Steffi Loos)
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weist Klagen gegen die Eurorettung ab. Der Bundestag erhält bei künftigen Rettungsaktionen ein Mitspracherecht.

Deutschlands Beteiligung an den Milliardenhilfen für Griechenland und dem Euro-Rettungsschirm ist rechtens. Dieses Urteil verkündete am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das damit Klagen einer Gruppe von Professoren sowie des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler abwies. Zugleich ordneten die Verfassungshüter aber an, dass dem Bundestag bei künftigen Rettungsaktionen mehr Mitspracherechte eingeräumt werden müssen.

Die Karlsruher Richter gelangten zu dem Schluss, dass die Anfang Mai vom Bundestag gebilligten deutschen Bürgschaften für Griechenland in Höhe von 22,4 Milliarden Euro und auch die kurz darauf beschlossene Beteiligung am Euro-Rettungsschirm mit 123 Milliarden Euro mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der Bundestag habe mit dieser Zustimmung nicht seine eigenen Rechte auf Mitgestaltung des Budgets aufgegeben, wie die Kläger argumentiert hatten. Diese hatten ins Feld geführt, dass die Milliardensummen im Krisenfall die Haushaltsplanungen des Bundestags extrem belasten und ihn damit letztlich seiner Gestaltungsrechte berauben würden.

Die Verfassungshüter unterstützten dagegen die Auffassung der Bundestagsmehrheit, dass die Milliardenhilfen für den Bundeshaushalt tragbar seien. Der Bundestag habe damit auch nicht den ihm zustehenden Einschätzungsspielraum überschritten. Dies gelte auch für die Erwartung des Parlaments, dass sich bei einem Totalverlust der Kredite der Ausfall über Einnahmesteigerungen, Ausgabenkürzungen und Staatsanleihen kompensieren lasse.

   Die Karlsruher Richter verpflichteten die Bundesregierung allerdings dazu, vor allen weiteren Aktionen zur Rettung des Euro die Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestags einzuholen. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts begründete dies damit, dass laut Grundgesetz die Entscheidung über den Staatshaushalt als "grundlegender Teil der demokratischen Selbstgestaltungsfähigkeit" in der Hand des Bundestags bleiben muss. Jede finanzielle Hilfe "größeren Umfangs" müsse deshalb zuvor vom Bundestag im Einzelfall bewilligt werden.

(APA)

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