EU will Aktionäre und Gläubiger bei Pleite haften lassen

Die EU bereitet einen Entwurf zum "Krisenmanagement" bei Problemen von Banken vor.

Die EU-Kommission will einem Pressebericht zufolge Steuerzahler bei künftigen Bankenkrisen so weit wie möglich verschonen. Stattdessen müssten Aktionäre und Gläubiger "einen angemessenen Anteil der Verluste" tragen, wenn ein Geldinstitut in Schwierigkeiten gerät, zitiert das deutsche "Handelsblatt" am Dienstag aus einem EU-Richtlinienentwurf zum "Krisenmanagement" der Banken. Im äußersten Fall könne das bedeuten, dass die Aktionäre enteignet werden.

Die nationale Bankenaufsicht der EU-Staaten müsse das Recht bekommen, "Aktien abzuschreiben oder zu löschen", heiße es im Entwurf, den EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier im November vorlegen wolle. Die Aufsichtsbehörden sollten auch befugt werden, einen Schuldenschnitt zulasten der Gläubiger der jeweiligen Bank vorzunehmen.

Vorstand kann ersetzt werden

Der Vorstand einer von Pleite bedrohten Bank solle künftig nicht mehr Herr im eigenen Haus bleiben. Die nationale Bankenaufsicht müsse "das Topmanagement ersetzen" und das Finanzinstitut grundlegend "restrukturieren" können. Dabei könne die Bankenaufsicht neben dem Schuldenschnitt auch Teile der Bilanz in eine Brückenbank verlagern oder Geschäftsbereiche verkaufen.

Eine Genehmigung der Aktionäre solle sich die Behörde dafür nicht einholen müssen. Die in der nationalen Gesetzgebung vorgesehenen Aktionärsrechte will die EU-Kommission dem Bericht nach für von Zahlungsunfähigkeit bedrohte Banken außer Kraft setzen. Außerdem wolle die EU die Möglichkeit einer gerichtlichen Klage gegen staatliche Sanierung oder Abwicklung von Banken drastisch einschränken.

Der Entwurf sehe auch vor, dass alle EU-Staaten ihre Banken verpflichten, mit einem Fonds für eventuelle Schieflagen in der Branche vorzusorgen. Bis Barniers Entwurf zum Banken-Krisenmanagement in Kraft tritt, dürfte es einige Jahre dauern.

(APA)

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